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Kann der AG die Wählerliste juristisch verhindern ?

T
thmVog
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben als Wahlvorstand unsere Contractors ( vertraglich befristete Mitarbeiter, Vertragsnehmer) mit auf die Wählerliste genommen, da sie in die Arbeitsorganisation eingebunden sind und ihre Anweisungen von Managern im Hause erhalten. Der AG ist damit nicht einverstanden, welche Möglichkeiten hat er von uns zu verlangen die Liste abzuändern, muss er vor Gericht ziehen ?

mfg Thomas

2.80704

Community-Antworten (4)

K
Kölner

01.03.2006 um 16:14 Uhr

Er müsste ein Gericht bemühen, richtig!

R
Rattle

01.03.2006 um 19:35 Uhr

hallo,

kommt da nicht eher die einigungsstelle in frage?

mfg

H
Heini

01.03.2006 um 22:18 Uhr

Ob der AG damit einverstanden ist, ist unerheblich. Der Wahlvorstand prüft und entscheidet wer auf die Wählerliste kommt. Wenn dem AG etwas nicht passt, hat er die Möglichkeit einer Wahlanfechtung. Ob er damit erfolg haben wird, bezweifle ich. Es sei den, die eine Stimme würde das Wahlergebnis erheblich beeinflussen.

RI
Ramses II

01.03.2006 um 22:24 Uhr

Einigungsstelle?

Wieso Einigungsstelle?

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