Hallo,

ich habe mit Interesse den Beitrag von Lukki am 24.02.06 gelesen, wo "Klaus" Antwort gab. Hierzu eine weitere Frage.
In unserem Unternehmen gibt es ähnliche Arbeitszeitmodelle - hier befristete Arbeitsverhältnisse (Bsp. 1 Jahr). Wenn ich es richtig verstanden habe, sind AN mit befristeten Arbeitsverhältnissen aktiv & passiv wahlberechtigt? Richtig?
Endet mit dem befristeten Arbeitsverhältnis auch die Funktion im Betriebsrat?
Wenn ja, muß der Wahlvorstand dann schon bei der Vorschlagsliste darauf achten, dass genügend Nachrücker/Ersatzmitglieder vorgeschlagen sind, da absehbar ist, dass der Betriebsrat aufgestockt werden muss? Wäre super, wenn ich kurzfristig Hilfe bekomme!