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Endet mit dem befristeten Arbeitsverhältnis auch die Funktion im Betriebsrat?

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reni
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe mit Interesse den Beitrag von Lukki am 24.02.06 gelesen, wo "Klaus" Antwort gab. Hierzu eine weitere Frage. In unserem Unternehmen gibt es ähnliche Arbeitszeitmodelle - hier befristete Arbeitsverhältnisse (Bsp. 1 Jahr). Wenn ich es richtig verstanden habe, sind AN mit befristeten Arbeitsverhältnissen aktiv & passiv wahlberechtigt? Richtig? Endet mit dem befristeten Arbeitsverhältnis auch die Funktion im Betriebsrat? Wenn ja, muß der Wahlvorstand dann schon bei der Vorschlagsliste darauf achten, dass genügend Nachrücker/Ersatzmitglieder vorgeschlagen sind, da absehbar ist, dass der Betriebsrat aufgestockt werden muss? Wäre super, wenn ich kurzfristig Hilfe bekomme!

3.60001

Community-Antworten (1)

F
Fayence

26.02.2006 um 20:18 Uhr

Hallo reni,

"sind AN mit befristeten Arbeitsverhältnissen aktiv & passiv wahlberechtigt?" Die Befristung ist unabhängig zu sehen. Die AN müssen jedoch die Kriterien der §§ 7,8 BetrVG erfüllen.

"Endet mit dem befristeten Arbeitsverhältnis auch die Funktion im Betriebsrat?" Ja

"muß der Wahlvorstand dann schon bei der Vorschlagsliste darauf achten, dass genügend Nachrücker/Ersatzmitglieder vorgeschlagen sind" Nein. Der Wahlvorstand hat nur und ausschliesslich zu prüfen, ob ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde oder nicht. Dieses bedingt nicht eine gewisse Anzahl von KandidatInnen.

Gruß Fayence

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