Freue mich über zweite Meinungen – erst der Fall:

Eine (Zusatz)Funktion einer unserer Abteilungen wurde mit Arbeitsplatzbeschreibung intern ausgeschrieben. Einige Kollegen aus der Abteilung haben sich drauf beworben, andere wurden zur Bewerbung.... naja aufgefordert, darauf hingewiesen mit dem Tipp, sie sollten sich drauf bewerben. Letztere sind aber irritiert, weil sie diese Funktion offiziell-inoffiziell (wurde so in der Vergangenheit in Dienstplänen geplant/markiert) schon inne hatten und die Funktion ausgeführt haben, auch wenn das nie vertraglich vereinbart wurde. Sie haben diese Arbeit, die ausgeschrieben wird, jedenfalls schon gemacht, sollen sich aber jetzt darauf bewerben, wie andere auch. Am Ende werden wohl alle die Stelle bekommen – soweit so gut. Letztere haben dann einen Vertrag, aber auch mehr Aufgaben, als sie bis jetzt hatten.

Wir im BR meinen, dass das ein Zustimmungsverweigerungsgrund ist. Damit kann der Kündigungsschutz umgangen werden und den Letzteren entstehen dadurch Nachteile, § 99 (2) 1., 3. und 4. BetrVG.

Jetzt die Frage/n:
- Ist das ein Zustimmungsverweigerungsgrund?
- Betrifft die Verweigerung dann alle Bewerbungen, oder nur die derjenigen, die die Funktion schon inne haben?