Erstellt am 27.01.2025 um 17:48 Uhr von Pickel
wie kommt ihr auf den Blödsinn mit dem KSchutz?
Erstellt am 27.01.2025 um 18:43 Uhr von Lotsenbraut 05
Ich verstehe deine Frage so:
Z.B.
Ein Hausmeister bewirbt sich auf die Stelle als Sicherheitsbeauftragter obwohl er diese Aufgaben in der Vergangenheit schon übernommen hat?
Wird ihm die so ausgeschriebene Stelle nun übertragen hat das doch nur Vorteile:
1. er wird für die bislang übernommen Arbeiten bezahlt und (hoffentlich) auch geschult
2. der Betrieb hat die rechtlichen Vorgaben erfüllt
Deshalb frage ich mich, weshalb ihr als BR euch dagegen stellen wollt (so kommt dein Schreiben bei mir nämlich an…)?
Oder meintest du was ganz anderes?
Erstellt am 28.01.2025 um 07:43 Uhr von xyz68
Verstehe ich das richtig: der Arbeitgeber möchte eine notwendige Funktion jetzt definieren und fest besetzen und macht dafür eine Ausschreibung. Gleichzeitig spricht er die in seinen Augen richtigen Kandidaten an, damit sie sich auf die Stelle bewerben.
So weit, so gut.
Jetzt beginnt das normale Bewerbungsverfahren und am Ende gibt es ein paar Leute, die diese Stelle in Zukunft besetzen werden und ein paar gehen leer aus.
Zum einem finde ich es gut, das auch solche Stellen ausgeschrieben werden, da sich da auch manchmal Kollegen zeigen, die mehr erreichen wollen, die aber unter dem Radar des Arbeitgebers liefen.
Ich weiß nicht, wie ihr auf eine Unterlaufung des Kündigungsschutzes kommt, ich sehe das nicht.
Und das nicht gewähren eines Vorteils (Versetzung auf eine bessere Stelle) ist kein Nachteil für die anderen. Ansonsten würde es ja nur dann eine personelle Maßnahme geben können, wenn es immer nur einen Bewerber gäbe.
Ich sehe hier keine Verweigerungsgründe in den fakten, die du geschildert hast.
Erstellt am 28.01.2025 um 09:07 Uhr von GabrielBischoff
Das mit dem Kündigungsschutz musst du nochmal erklären. Sie sind ununterbrochen bei dem Unternehmen beschäftigt, eine Vertragsänderung unterbricht die Betriebszugehörigkeit nicht.
Erstellt am 28.01.2025 um 10:12 Uhr von Franzi72
Zum Kündigungsschutz hatten wir das gelesen:
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/mitarbeiter-werden-genoetigt-sich-auf-die-eigene-stelle-neu-zu-bewerben.html
https://rvk.law/stellenbesetzungsverfahren/
https://www.focus.de/finanzen/experts/verkappter-rausschmiss-fieser-trick-arbeitgeber-zwingen-mitarbeiter-sich-auf-eigene-stelle-zu-bewerben_id_6723734.html
Die ausgeschrieben Stelle bzw. Arbeitsplatzbeschreibung enthält mehr Aufgaben, als die bestehende und seit mehreren Jahren ausgeübte Funktion aktuell innehat.
@Lotsenbraut 05 So in etwa, aber dazu kommen jetzt noch ein paar weitere Hausmeister, die bisher keine Sicherheitsbeauftragten sind. Und der Aufgabenumfang des Sicherheitsbeauftragten wird auch erweitert. Eine Schulung ist nicht vorgesehen (aber es geht bei uns auch nicht um die Funktion des Sicherheitsbeauftragten).
Erstellt am 28.01.2025 um 11:44 Uhr von xyz68
Fragt beim Arbeitgeber im Rahmen der Personalplanung nach, wie es sich genau mit den Stellen verhält.
Deine Links erklären zwar, wie du auf den Kündigungsschutz kommst, für mich erklären die Links aber nicht, wie die auf den Kündigungsschutz kommen. Nur weil ich mich auf eine neu geschaffene Stelle bewerbe, verliere ich ja nicht meinen Kündigungsschutz.
Kleines Beispiel:
MA A mit Gehalt X darf, laut Stellenbeschreibung MA B mit Gehalt Y vertreten. Laut TV bekommt MA A erst dann mehr Geld, wenn er MA Y mindestens eine bestimmte Zeit vertreten hat. AG und Betriebsrat sind sich einig, das diese Lösung nicht optimal ist. Sie vereinbaren die Schaffung einer neuen Stelle, die für das Gehalt Z immer Vertretung für die MA B sind. Diese MA bekommen dazu noch einige zusätzliche Aufgaben. Die Stelle wird ausgeschrieben.
MA A kann sich auf die Stelle bewerben oder eben nicht, seine freie Entscheidung. Aus dem Bewerberpool werden dann (hoffentlich) die geeigneten Bewerber auf die neu geschaffene Stelle versetzt.
Hat sich der AG gegen MA A entschieden, bleibt er auf seiner Stelle und er muss in meinem Beispiel auch keine Vertretung mehr machen (Eingruppierung hängt nicht nur an der Vertretungsfunktion).