Ich bin Betriebsratsvorsitzender und stehe vor folgendem Problem:
In unserem Institut wurde eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter*in extern ausgeschrieben. Auf diese Stelle gab es mehrere Bewerbungen, auch eine interne Bewerbung. Nach Bewerbungsschluss ergibt sich die Situation, dass eine andere Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter*in ab 1.1.22 zukünftig wegfällt. Der Stelleninhaber hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12.21. Um diesen Mitarbeiter weiter zu beschäftigen, sieht die Institutsleitung nun vor, die ausgeschriebene Stelle mit diesem Mitarbeiter zu besetzen (schriftliche Information an den Betriebsrat mit Bitte um Zustimmung). Bewerbungsgespräche fanden nicht statt.
1.) Der Betriebsrat wurde über den Abbruch des Bewerbungsverfahrens nicht informiert.
2.) Die interne Bewerbung erhielt von der Personalabteilung erst auf Nachfrage die Antwort, dass ein geeigneterer Bewerber gefunden wurde.
3.) Eine Bewerbung des vorgesehenen Mitarbeiters liegt dem Betriebsrat nicht vor.

Kann in diesem Falle die Zustimmung auf (Weiter)-Beschäftigung verwehrt werden, da der Betriebsrat nicht über den Abbruch des Bewerbungsverfahrens informiert wurde und gleichzeitig die interne Bewerbung mit der Begründung, dass ein geeigneterer Bewerber gefunden wurde, abgelehnt wurde.

Vielen Dank!