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Abbruch Wahl

S
SO2022
Feb 2022 bearbeitet

Hallo, kann man die Wahl stoppen und von neuem starten, wenn man gemerkt hat, dass Fehler unterlaufen sind.

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Community-Antworten (3)

S
seehas

21.02.2022 um 19:13 Uhr

Wenn gravierende Fehler unterlaufen sind die nicht heilbar sind, dann ist das die beste Möglichkeit.

R
R.Staunlich

22.02.2022 um 00:46 Uhr

So weit ich das im Kopf habe, darf der WV die Wahl grundsätzlich nicht abbrechen. Lediglich wenn die NICHTIGKEIT der bevorstehenden Wahl nicht abzuwenden ist darf der WV die Wahl abbrechen.

N
netteannette

23.02.2022 um 18:40 Uhr

https://www.brwahl.de/rechtsprechung/abbruch-der-betriebsratswahl-durch-einstweilige-verfuegung-nur-in-ausnahmefaellen So einfach ist das nicht, der WV darf nicht einfach sagen "wir brechen die Wahl ab und starten neu". Fraglich ist ja auch, könnte die Neuwahl so rechtzeitig durchgeführt werden, dass keine betriebsratslose Zeit entsteht?

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