Erstellt am 25.02.2006 um 13:07 Uhr von w-j-l
Hallo Steph03,
bei er Festlegung der BR-Größe soll der WV prognostizieren, wie die Belegschaftsgröße "regelmäßig" sein wird. Notfalls kann er diese Prognose auch auf den Zeitpunkt der Wahl hin machen. Danach legt er die BR-Größe fest.
"Nachwahlen" gibt es nicht. Wann (auch außerhalb des Regelzeitraums) neu zu wählen ist, das bestimmt der §13 BetrVG und hier für Deine Frage insbesondere der Abs.2:
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
1.mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
2. ........
In Eurem Falle hieße das, dass ihr bei 50 AN und einem 3-köpfigen BR erst wieder wählen könntet, wenn die Belegschaft auf regelmäßig 100 AN oder mehr gestiegen ist.
Gruesse
w-j-l