Anleitung Nachwahlen wenn der Betrieb 50 Mitarbeiter übersteigt?
Genauer Ablauf wenn der Betrieb eine Größe von über 50 Mitarbeitern erreicht. Wie verlaufen Nachwahlen, wer zählt überhaupt mit, so das 50 Mitarbeiter erreicht werden und und und....
...habe leider keine genaue Info´s gefunden.
Community-Antworten (5)
04.06.2007 um 10:26 Uhr
Die Antworten findest du in den Kommentierungen zum §§9,13 BetrVG! Was sind Nachwahlen?
04.06.2007 um 10:32 Uhr
@eroxx Ruhe bewahren, Zeit lassen und klug überlegen.
Genau genommen ist es eine Neuwahl, die eingeleitet werden muss. Es heisst nämlich in § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG: "Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn 1.mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, MINDESTENS aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist."
Ist dem denn so bei Euch?
04.06.2007 um 16:17 Uhr
Nein, wir haben gerade erst die Marke der 50 überschritten. Ich würde gerne in den Betriebsrat gewählt werden. In wie weit ist das kurzfristig Möglich ?
04.06.2007 um 16:20 Uhr
Von den 50 sind aber nicht alle Wahlberechtigt, es werden derzeit überwiegend Führungskräfte eingestellt.
04.06.2007 um 16:40 Uhr
Das Überschreiten der Schwelle von 50 MA führt nicht dazu dass nachgewählt werden muss. Werfe doch einmal einen Blick in den § den Kölner schon genannt hat
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