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Der Vulkan und die Wahl

T
TorstenK
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

jetzt beeinträchtigt die Vulkanwolke nunmehr unsere Betriebsratswahl am 21.04.2010 10 Mitarbeiter/Innen (von 160 ) sitzen in England fest und können nicht pünklich zur Wahl mehr zurückkommen. Jetzt kam gerade die Frage, ob die Wahl nicht verschoben werden kann bzw. die Auszählung der Stimmen, damit die 10 noch Nachwählen können.

Ich meine das geht nicht. Es bestand ja die Möglichkeit der Briefwahl, nur die wurde nicht in Anspruch genommen,, weil man ja pünklich zurück sein sollte.

Was kann man tun?

99004

Community-Antworten (4)

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sueton

20.04.2010 um 15:37 Uhr

Hier ist leider wirklich höhere Gewalt im Spiel.Tag der Wahl sowie Tag,Ort und Zeit der Stimmenauszählung mussten bereits im WA genannt werden und sind somit nicht mehr änderbar.Leider.

P
PTNetty

20.04.2010 um 15:58 Uhr

Wie wäre es denn mit einem Antrag auf NACHTRÄGLICHE schriftliche Stimmabgabe, WO §35? Der Antrag muss 3 Tage vor Wahl mitgeteilt worden sein. Kann schriftlich aber auch mündlich (Telefon?)angefordert werden. Wahlvorstand legt dann den Zeitpunkt fest zu dem die Unterlagen nach der "ordentlichen Wahl" da sein müssen. Bekanntmachung dass eine nachträgliche Stimmabgabe stattfindet, erfolgt in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben! Erst danach wird ausgezählt und die Wahl abgeschlossen.

Gruß PT Netty

P
Petrus

20.04.2010 um 19:20 Uhr

@PTN: Die nachträgliche Stimmabgabe gibt es leider nur im vereinfachten Verfahren. Das kommt bei 160 MA definitiv nicht zur Anwendung.

P
PTNetty

21.04.2010 um 14:24 Uhr

@Petrus Das war mir nicht klar. Schade. Danke.

Gruß PT Netty

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