Haben Contractors das Wahlrecht bei einer Betriebsratswahl ?
Hallo,
Leiharbeitnehmer haben meinem Kenntnisstand nach Wahlrecht bei einer Betriebsratswahl, aber wie sieht es mit Contractors (Vertragsnehmern) aus ? Unser Arbeitgeber sagt Contractors haben kein Wahlrecht, also werden sie nicht auf einer extra Liste oder in der Wählerliste vermerkt. Es sind nicht viele aber einige arbeiten schon seit Jahren bei uns.
Vielen Dank schon einmal für Informationen
MfG Thomas
Community-Antworten (2)
24.02.2006 um 18:45 Uhr
Was machen diese "contractors" denn? (Mensch, was habe ich eben gerätselt was das für Menschen sind) Da müsstest Du schon etwas mehr Informationen geben, denn sonst läuft man Gefahr, hier die völlig falsche Antwort zu geben! Sind das eher "Franchisenehmer oder Lizenznehmer" oder eher "autgezorzte"? Übrigens: Der AG entscheidet nicht wer auf die Liste gehört; wenn er zweifelt, dann müsste er die Entscheidung des WV per Gericht klären lassen!
24.02.2006 um 21:13 Uhr
Ewig die gleiche Diskussion!
Das BetrVG kennt weder "Contractors", noch "NPW"s oder "MilReps".
Entscheidend ist inwieweit diese Personen in die Organisation eingebunden sind und direkt weisungsgebunden arbeiten.
Nicht wahlbrechtigt sind die echten Werkverträge und selbständige Dienstverträge die sich dadurch auszeichnen dass diese Personen bestimmte Aufgaben zugewiesen bekommen und diese im wesentlichen frei von Weisungen selbständig zu erledigen haben und dabei im Allgemeinen auch nicht zur persönlichen Erledigung verpflichtet sind. Das können z.B. Rechtsanwälte sein denen die Fälle mit den Worten "Erledigen!" auf den Tisch gelegt werden oder z.B. Handwerker die 500 Tische aufzubauen haben und dann wieder verschwinden. "Selbständige" die hingegen die Aufganen kontinuierlich zugewiesen bekommen wie Arbeitnehmer auch, oder jedezeit andere Aufgaben zugewiesen bekommen können sind im Sinne des BetrVG wie Arbeitnehmer zu behandeln.
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