Wählbarkeit in den BR - von wann bis wann rechnet die 6-Monatsfrist?
Hallo und guten Tag, folgendes Problem möchte ich schildern, unser Unternehmen hat am 01.09.2005 15 MA eines insolventen Unternehmens (keinerlei Bezug zu unserer Unternehmensgruppe) per Personalüberleitung übernommen. Die Wahlen zum BR sind am 06.03.2006. Zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens und der Einreichung der Wahlvorschlagslisten waren diese MA nicht wählbar (keine 6 Monate im Unternehmen). Zum Zeitpunkt der Wahl sind es aber 6 Monate. Wie muss man damit umgehen? Danke für die Hilfe, Gruß angelo
Community-Antworten (1)
22.02.2006 um 11:57 Uhr
Hallo Angelo, der Zeitpunkt der Wahl ist ausschlaggebend.
Verwandte Themen
Wählbarkeit, Betriebsübergang, 6-Monatsfrist
ÄlterBis Februar 2016 arbeitete ich in einer Gesellschaft mit zwei Standbeinen (1. Service 2. Projekte). Ab dem 01.03.2016 wurden die Projekte in eine komplett eigenständige Gesellschaft neuen Namens ausge
Wählbarkeit von Mitarbeitern
ÄlterHallo hab mal eine Frage zur wählbarkeit von Mitarbeitern bei der Betriebsratswahl. Gem. §8 BetrVG sind nur Mitarbeiter wählbar, die mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sind. Wird dieser Zeitra
Wählbarkeit
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zur Wählbarkeit. in §8 Betriebsverfassungsgesetz heißt es: Wählbar sind alle An die 6 Monate dem Betrieb angehören. bezieht sich das auf den Tag der Wahl oder auf den Tag
Wählbarkeit/Umschüler - besitzen diese Personen ein Wahlrecht?
ÄlterHallo, sind Umschüler, die ein Arbeits-/Ausbildungsverhältnis mit dem Arbeitgeber haben und auch schon 10 Jahre im Betrieb gearbeitet haben, wählbar? Nach meiner Auffassung sind sie es, allerdings gi
Wählbarkeit - wie lange muss jemand im Unternehmen sein ?
ÄlterNachdem ich hier mir nun einige Beiträge mal durchgelesen habe, möchte ich auch mal eine Frage stellen und bin gespannt auf die Antworten. Mitarbeiter (ehem. BR Vorsitzender) hatte zum 30.09.05 gekü