Hallo Yali,
direkt ändern kann ich eine eigereichte Liste natürlich nicht mehr. Aber ich kann dann eben eine zweite Liste mit den gleichen Bewerbern (Falls alle nochmals ihre Zustimmung erteilen) aber anderer Reihenfolge abgeben. Die meisten Kandidaten haben keine Ahnung vom Wahlrecht, und werden das auch tun.
Am Besten suche ich mir nun dafür mindestens eine ausreichende Zahl anderer Stützunterschriften als auf der ersten Liste, um zu vermeiden, dass die zweite Liste nachgebessert werden muss, wenn die Unterzeichner der ersten Liste diese weiterhin stützen. Die (Stütz-)Unterzeichner der ersten Liste lasse ich aber nach Möglichkeit auch auf der zweiten Liste unterzeichnen.
Wenn auf beiden Listen die gleichen Kandidaten stehen, dann haben die Bewerber auf Anfrage des Wahlvorstands die Möglichkeit zu entscheiden, auf welcher Liste sie verbleiben wollen. Geben sie keine Antwort, so werden sie von allen Listen gestrichen.
Wenn nun (wegen der Doppelunterzeichnungen) einzelne Unterzeichner der ersten Liste dem Wahlvorstand erklären, dass sie die zweite Liste stützen, und die Zahl der Unterstützer der ersten Liste zu gering wird, dann muss der Listenführer diesen Mangel innerhalb der vorgesehenen Frist heilen.
Bin ich Listenführer beider Listen, dann kann ich das natürlich für die erste Liste unterlassen, mit der Konsequenz, dass die erste Liste ungültig wird. Falls dort noch Bewerber verblieben wären, dann hätten die Pech, und würden ganz rausfliegen
Im schlimmsten Fall wenn beide gültig bleiben, stehen dann mindestens 2 Listen zur Wahl, mit der Konsequenz, dass ich, als erster Kandidat, in der Regel gewählt bin, wenn meine Liste nicht ganz rausgewählt wird.
Das ist nun ganz klar eine Beschreibung, wie man das Wahlrecht aushebeln kann. Aber da gibt es leider ziemlich viele Möglichkeiten. Und sowohl als Listenführer oder als Kandidat, ebenso wie als WV-Mitglied, sollte man sich über diese Möglichkeiten (bzw. Risiken) im Klaren sein.
@Abakus
....soviel zum Thema "Punkt. Aus."
Gruesse
w-j-l