wir wollen einen Betriebsrat gründen und haben 46 Mitarbeiter Nun haben wir einen Wahlvorstand der wohl keine Ahnung von fristen hat. Deshalb folgende Frage zur Wahl im vereinfachtem Verfahren.
Es hat im März eine Wahl des Wahlvorstandes stattgefunden. dort wurde der Wahlvorstand gewählt sonst nichts. Dann hat nach vier Wochen eine zweite Wahlversammlung stattgefunden auf der nur geredet wurde. Jetzt soll angeblich eine dritte Versammlung noch mal stattfinden und dann die Wahllisten ausgehängt werden und dann eine Woche später gewählt werden. Ist das so zulässig da ich gelesen haben, dass direkt nach der ersten Versammlung diese Schritte wie Wahllisten und Kandidaten hätten bestimmt werden müssen.
Nicht das nachher jemand die Wahl wegen Formfehler anfechten kann