Sind Dauerkranke -sonst in der Wählerliste- aber inzwischen wegen Überschreitung der 78 Wochen in der Arbeitsunfähigkeit an die Agentur für Arbeit abgetreten (werden also von dort betreut), immer noch wahlberechtigt (Briefwahl)? Kennt jemand die Lösung? Danke!