Wahlausschreiben - muss das an MA im Erziehungsurlaub zugesendet werden?
Wir haben heute das Wahlausschreiben ausgehängt. Müssen wir eigentlich MA die im Erziehungsurlaub sind, oder Dauerkranke darüber heute schon informieren, oder denen das Wahlausschreiben zusenden. Die müssen ja Einblick in die Wählerliste nehmen können, bzw. sie sollten ja die Möglichkeit haben sich als Kandidat aufstellen zu lassen. Wer kann mir da weiterhelfen bzw. sagen wo das im Gesetz steht?
Community-Antworten (2)
27.01.2006 um 14:09 Uhr
Der Wahlvorstand soll die Bekanntmachung so "aushängen", dass die Wahlberechtigten davon Kennnis erlangen können. (siehe § 3 Abs 4 WO zum BetrVG). Daneben sollte auch eine Verbreitung z.B. per E-Mail ins Auge gefasst werden. Schon um den Vorwurf "ich hab ja von nix gewusst" aus der Welt zu räumen, sollte man Dauerkranken oder Elternzeitlern das Ausschreiben zuschicken.
27.01.2006 um 19:53 Uhr
Hallo Hans, ergänzend zu Viktors Antwort ist dieser Punkt im §24 Abs. 3 Wahlordnung geregelt. Demnach muss der WV Wahlausschreiben an MA verschicken, von denen er weiß, dass sie zum Zeitpunkt der Wahl nicht im Betrieb anwesend sind.
Verwandte Themen
Frage zu Minderheitenberechnung, Leiharbeiter im Haus und Wahlausschreiben
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen :) Unsere BR Wahl 2010 muss absolut korrekt ablaufen (Details nicht öffentlich ;) ) und deshalb hoffe ich, dass ich hier ein paar Antworten bekomme. Ach, hätte
Wahlausschreiben an Aussendienstmitarbeiter - wer weiß Rat?
ÄlterDas Wahlausschreiben wurde in unserer Firma an den schwarzen Brettern ausgehängt. Da wir außerdem verteilt über das ganze Bundesgebiet Außendienstmitarbeiter haben, die nicht regelmäßig in die Zentral
Wahlausschreiben oder Wählerliste
ÄlterHallo, eine Frage an die Experten hier zum Thema BR Wahl, Anzahl der Mitarbeiter laut Wahlausschreiben und Anzahl der Mitarbeiter lt. Wählerliste. Dies ist eine rein hypothetische Frage bei der ich ke
kann ich mich im Erziehungsurlaub zur Betriebsratwahl als Kandidat aufstellen lassen?
ÄlterHallo! Kann ich mich im Erziehungsurlaub zur Betriebsratwahl als Kandidat aufstellen lassen. Der Erziehungsurlaub ist im Juni 06 zu Ende. Wäre echt nett, wenn mir einer von euch eine konrekte Antwor
Wie sieht es bei Langzeitkranken (>1Jahr) mit der Wahlberechtigung und Wählbarkeit aus?
ÄlterHallo! Habe mal eine Frage zur Betriebsratswahl bezüglich der Wahlberechtigung oder der Definition von Arbeitnehmern laut BetrVG im Bezug auf Langzeitkranke und Kollegen im Erziehungsurlaub? Wir haben