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dauerkranke BR-Kandidatin - schriftliche Zustimmung zur Kandidatur kann nicht eingeholt werden

S
sally
Nov 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Wahlbewerberin ist langzeit krank. Es ist keine Anschrift, Adresse, TelefonNr. bekannt.

Wir brauchen Ihre Unterschrift als Zustimmung, daß sie kandidieren möchte, kommen aber nicht an sie ran.

Wie ist nun der Ablauf:

Fehlerhafte aber heilbare Vorschlagsliste, Aufforderung durch WV zur Heilung, Heilung aber nicht möglich, gesamte Liste mit den zugehörigen Stützunterschriften daher ungültig? Name kann ja wohl nicht einfach gelöscht werden?!

Oder schnellstmöglich alles von vorne, Wahlvorschlag ohne die kranke Kandidatin? Die Unterschriften der Wahlbewerber auf der ersten Liste können als Zustimmung der Wahlbewerber weiter verwendet werden? Neue Stützunterschriften sammeln ....?

1.10303

Community-Antworten (3)

S
STANLEY

17.03.2010 um 16:03 Uhr

Wieso nicht erreichbar? Wie kündigt der Arbeitgeber z.B. der Kollegin, bzw. dem Kollegen? - Polizeilich suchen lassen?

Kurz: Der AG hat bestimmt Adresse und vielleicht auch Telefonnummer. Es dürfte für den Wahlvorstand das geringste Problem sein, mit der betreffenden Kollegin Kontakt aufzunehmen. Auskunft "wie" bekommt ihr bei eurem AG!

Gruß STAN

H
Hannelore

17.03.2010 um 16:53 Uhr

Sally

Die Zustimmungserklärung zur Kandidatur MUSS zusammen mit dem Wahlvorschlag beim WV eingehen. Geht sie nicht mit diesem zusammen ein, ist der Wahlbewerber zu streichen. Es iist die Aufgabe des Listenführers die Zustimmungserklärung beizufügen.

WO BetrVG § 8 Ungültige Vorschlagslisten (2) Ungültig sind auch Vorschlagslisten, 2. wenn die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur Aufnahme in die Vorschlagsliste nicht vorliegt,

P
Peanuts

17.03.2010 um 21:13 Uhr

"...Geht sie nicht mit diesem zusammen ein, ist der Wahlbewerber zu streichen. "

Unsinn. Man sollte schon zwischen einem heil- und unheilbaren Fehler unterscheiden könnnen.

Außerdem wird der gesamte Wahlvorschlag ungültig, wenn die Zustimmungserklärung zur Kandidatur nicht fristgerecht nachgereicht wird.

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