Hallo liebes Forum,

Ich hätte da mal zwei Fragen:

Frage 1: Hier im Forum wird behauptet Kandidaten einer Liste dürften auf einer anderen Liste Stützunterschriften leisten.
Da aber die Unterschrift zur Zustimmung zur Kandidatur auch als Stützunterschrift gilt (so habe ich das während der Schulung gelernt), ist dies meiner Ansicht nach falsch.
Was stimmt nun und welcher § ist hier anwendbar?

Frage 2: Eine Kandidatin hat eine Liste eingereicht. Danach hat sie mit einem Kollegen eine weitere Liste eingereicht und erklärt, daß Sie die "alte" Kandidatur zurückziehen will.
Soweit so klar.
Den schriftlichen Teil der Doppelkandidatur haben wir erledigt.
Da sie die einzige Kandidatin auf der "alten" Liste war, weist diese ja nun einen unheilbaren Mangel (keine Kandidaten) auf und wird ungültig. Auch klar.

Was passiert jetzt mit den Stützunterschriften der "alten" Liste? Meiner Meinung nach sind diese ja nun wieder frei.
Sollte also jemand auf einer anderen Liste unterschreiben, kann ich mir die Anfrage welche Unterschrift aufrecht erhalten wird sparen, oder?

Oder habe ich hier etwas übersehen?

Vielen Dank für Eure Antworten.