Vorschlagslisten - Doppelkandidatur
Hallo liebes Forum,
Ich hätte da mal zwei Fragen:
Frage 1: Hier im Forum wird behauptet Kandidaten einer Liste dürften auf einer anderen Liste Stützunterschriften leisten. Da aber die Unterschrift zur Zustimmung zur Kandidatur auch als Stützunterschrift gilt (so habe ich das während der Schulung gelernt), ist dies meiner Ansicht nach falsch. Was stimmt nun und welcher § ist hier anwendbar?
Frage 2: Eine Kandidatin hat eine Liste eingereicht. Danach hat sie mit einem Kollegen eine weitere Liste eingereicht und erklärt, daß Sie die "alte" Kandidatur zurückziehen will. Soweit so klar. Den schriftlichen Teil der Doppelkandidatur haben wir erledigt. Da sie die einzige Kandidatin auf der "alten" Liste war, weist diese ja nun einen unheilbaren Mangel (keine Kandidaten) auf und wird ungültig. Auch klar.
Was passiert jetzt mit den Stützunterschriften der "alten" Liste? Meiner Meinung nach sind diese ja nun wieder frei. Sollte also jemand auf einer anderen Liste unterschreiben, kann ich mir die Anfrage welche Unterschrift aufrecht erhalten wird sparen, oder?
Oder habe ich hier etwas übersehen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Community-Antworten (3)
27.02.2014 um 11:43 Uhr
zu Frage 1) "Da aber die Unterschrift zur Zustimmung zur Kandidatur auch als Stützunterschrift gilt" ist so pauschal nicht richtig. Es gibt aber Vordrucke für Vorschlagslisten, auf denen die Zustimmungsunterschrift ausdrücklich auch als Stützunterschrift deklariert ist. Das insoweit auch zulässig, aber nicht üblich. Zu den Stützunterschriften gibt es nur § 14 Abs. 4 BetrVG (x Wahlberechtigte müssen unterschrieben haben) und § 8 WahlO (Anzahlprüfung). Der Dozent in deiner Schulung hatte nicht Unrecht, ging aber von einer unüblichen Ausgangslage aus.
zu Frage 2) Stützunterschriften auf einer ungültigen Liste sind wieder "frei", eine Nachfrage, ob die neue Stützunterschrift mit der alten kollidiert, stellt sich nicht. Der Wille des Unterstützers ist eindeutig.
Übersehen kann man immer was ...
27.02.2014 um 11:10 Uhr
...diese Schulungen. Anbieter wechseln.
27.02.2014 um 11:15 Uhr
Sauber, toller Tip ... war ein W.A.F.-Seminar :-) Aber was ist jetzt mit der Antwort?
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