Aktives Wahlrecht - besteht das für AN in der Freistellungsphase der Altersteilzeit?
Frage zum aktiven Wahlrecht. Haben Árbeitnehmer in ALTZ (Freistellungsphase im Blockmodell) das aktive Wahlrecht? BetrGV Kommentar Däubler 9. Auflage §7, RN 11a = ja, ; bei Fitting steht zum gleichen Thema ein nein. Gibs es Urteile die sich auf den BR beziehen?
Wer kennt sich aus???
Community-Antworten (3)
17.02.2006 um 08:46 Uhr
Arbeitnehmer in der Freistellungsphase sind weder wählbar noch wahlberechtigt, so wurde es uns in der Wahlvorstandsschulung gesagt. Ein Urteil habe ich momentan nicht zur Hand
17.02.2006 um 08:56 Uhr
Schau mal hier rein, vielleicht hilft´s:
17.02.2006 um 09:26 Uhr
Hallo Leo, weiter hilft Dir auch die RN 22 in unten stehendem Urteil; vor einiger Zeit freundlicherweise von Ramses II zur Verfügung gestellt.
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