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Verbesserte/neue Vorschlagslisten - wer muss informiert werden?

S
Steff
Nov 2016 bearbeitet

Hallo nochmal, wir (WV) haben heute eine Liste zum Nachbessern zurückgegeben, da eine Stützunterschrift fehlte und die Namen der Unterstützer generell unleserlich waren. Haben dann eine neue Liste mit dem gleichen Bewerber (ist eine Ein-Mann Liste), aber weniger Stützunterschriften als auf der 1.Liste zurückbekommen. Haben bei der Bestätigung vermerkt, dass die zuerst eingereichte Liste damit ungültig ist. Ist das so in Ordnung? Müssen die Unterstützer der 1.Listen informiert werden, dass sie auf der neuen Liste nicht mehr aufgeführt sind? Vielen Dank schon mal und außerdem ein Danke an alle, die vorher immer schon geholfen haben. Steff

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Community-Antworten (7)

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w-j-l

16.02.2006 um 14:37 Uhr

Das geht auf zwei Arten:

Ihr könnt die 1. Liste, wenn sie nach Fristablauf nicht zurückkommt, für ungültig erklären, oder

Ihr könnt den Bewerber fragen, welche der Kandidaturen er aufrecht erhält. Wenn er das für die 2. Liste tut, wird er auf der 1. als nicht wählbar bezeichnet, womit sie dann faktisch ungültig wird, da sie ja keinen Bewerber mehr enthält.

Das errgebnis ist beides Mal das gleiche.

Gruesse w-j-l

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Fayence

16.02.2006 um 15:24 Uhr

Hallo w-j-l,

"Ihr könnt die 1. Liste, wenn sie nach Fristablauf nicht zurückkommt, für ungültig erklären"

Seit wann dürfen vom Wahlvorstand Listen zwecks Nachbesserung zurückgegeben werden? Ist mir zumindest nicht bekannt.

@Steff Ihr müsst die Leister der Stützunterschriften für die 1. Liste nicht benachrichtigen. Sind die neuen Stützunterschriften auf einem, mit dem 1. Wahlvorschlag identischem Formular erbracht worden z.B. auf einer Kopie desselben), handelt es sich eh um einen einheitlichen Wahlvorschlag.

S
Steff

16.02.2006 um 17:08 Uhr

Hallo w-j-l, hallo Fayence, danke für Eure Antworten. Habe die 1.Liste zurückerhalten und für ungültig erklärt. Die 2.Liste ist auch zurück und jetzt in Ordnung. Wie kann man denn eine Liste nachbessern lassen, wenn man sie nicht zurückgibt? Gruß Steff

F
Fayence

16.02.2006 um 17:25 Uhr

Indem man eine Kopie davon anfertigt und diese dem Listenführer zwecks "Heilung" übergibt.

Gruß Fayence

S
Steff

16.02.2006 um 17:45 Uhr

.. und dann heftet man die zurückgegebene "geheilte" Kopie mit an die Vorschlagsliste und alles ist ok. Danke - werde es beim nächsten Mal besser machen. Danke und tschüss. Steff

W
w-j-l

17.02.2006 um 13:18 Uhr

@ Fayence Wo hast Du denn gelesen, dass ich gesagt hätte man kann das tun?????

Ich habe nur gesagt (als Reaktion auf die Frage) wenn sie nicht zurückkommt, dann könne man sie für ungültig erklären!!!

F
Fayence

17.02.2006 um 17:00 Uhr

@ w-j-l

Bevor etwas zurück kommt, muss es doch aber auch erst "gegangen" sein !??? ;-)

Stunden später... Mea culpa, habe in der Tat überlesen, dass die Liste zurückgegeben worden war.

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