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Passives Wahlrecht - steht das auch Azubis zu?

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carola
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe jetzt schon im Forum gestöbert, aber ich find nichts passendes, möchte aber zur meiner Sicherheit noch mal fragen, ob Azubis, die schon 18 sind, nur wählen dürfen oder auch gewählt werden können. Ich meine gehört zu haben, daß sie nur wahlberechtigt sind, nicht wählbar. Kann jemand helfen? Danke Carola

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Community-Antworten (4)

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pit47

15.02.2006 um 13:15 Uhr

Alle Arbeitnehmer, die am Wahltag über 18 Jahre alt sind und 6 Monate im Betrieb sind, können gewählt werden. Dies gilt auch für Azubis.

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carola

15.02.2006 um 13:17 Uhr

Auch für den "normalen" Betriebsrat oder wählen Auszubildende eine eigene Vertretung?

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pit47

15.02.2006 um 13:31 Uhr

Wenn mindestens 5 AN, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder Azubis, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Betrieb sind, kann eine Jugend- u. Auszubildendevertretung gewählt werden. Wer über 18 Jahre ist kann aber auch den BR wählen und gewählt werden. Wenn er in der BR gewählt wird kann er nicht in die Jugendvertretung gewählt werden. Siehe § 60 ff BetrVG.

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Peter

15.02.2006 um 13:37 Uhr

@pit47 ergänzend muß erwähnt werden, dass er mindestens 6 Monate im betrieb sein muß um in den BR gewählt werden zu können.

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