Hallo,
ich habe eine Frage zum Wahlrecht/Wählbarkeit eines Mitarbeiters dessen Arbeitsverhältnis mittlerweile auf unbestimmte Zeit ruht, da er aus gesundheitlichen Gründen momentan eine Rente bezieht.

Mir wurde von der Personalabteilung mitgeteilt, daß er zwar namentlich noch geführt wird, da er ein Anrecht auf Wiederbeschäftigung hat falls die Rente aufgehoben wird. Jedoch zählt er in sonst keiner Liste (Leistungen des Arbeitsgebers ...). Wie soll man damit verfahren?

Muß der WV im Falle wählbar und/oder wahlberechtigt auf diesen Kollegen zugehen?

Danke für eure Mithilfe