Erstellt am 14.02.2006 um 08:52 Uhr von Kölner
Nein, das ist es nicht. Niemand kann eine ANschaft, zur Interessenvertretung der selbigen zwingen.
Erstellt am 14.02.2006 um 09:10 Uhr von bernd
Haben sich die AN des Betriebes aber entschlossen sich eine Interessenvertretung zu geben, ist der AG nach dem BetrVG verpflichtet eine Wahl des BR zuzulassen Ansonsten kann er nach §23 dazu gerichtlich gezwungen werden.
(Meine Auslegung §1 und § 23 BetrVG)