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Betriebsratswahl gegen den Willen der Mehrheit möglich?

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Ilona
Nov 2016 bearbeitet

Meine Frage zur Betriebsratswahl: in unserem Betrieb (ca. 45 Mitarbeiter) soll nun erstmalig ein BR gewählt werden. Die überwiegende Mehrheit der Kollegen ist wohl generell dagegen. Die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Wahlvorstands, notfalls Einsetzung über das Arbeitgericht, sind mir klar. Wie sieht es denn nun aus, wenn lediglich 1 Wahlvorschlag zustandekommt (als Gewerkschaftsvorschlag) und dieser einzige Kandidat sich bei der Wahl selbst wählt, bei ansonsten ungültigen Stimmen oder Stimmenthaltungen? Ist dieser dann als Betriebsrat gewählt?

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Community-Antworten (7)

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Konrad

03.05.2007 um 19:10 Uhr

Hallo Ilona fragt hier evtl. ein verkappter AG ???

Warum ist die überwiegende Mehrheit dagegen ? Geht es so gut in der Firma oder wird "Druck" von oben ausgeübt ?

Ich glaube kaum dass es nur 1 Wahlvorschlag geben wird, und er der Einzige ist, der sich selbst wählt.

Selbst wenn es so extem kommen sollte, ist der BR gewählt und im Amt.

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Ilona

03.05.2007 um 19:28 Uhr

Ich ein AG? Schön wär's... Bei uns ist wirklich die Mehrheit dagegen, weil es bislang jedenfalls kaum Konflikte mit der GL gab (Branche IT/Dienstleistung/Beratung). Außerdem wurde auch schon, wenn auch nicht offiziell, angekündigt, notfalls den Betrieb zu schließen und die bestehenden Aufträge zu verkaufen, falls ein BR eingerichtet werden sollte. Von daher denke ich schon, daß sich keine Kandidaten aufstellen lassen werden. Falls es dann doch so kommen sollte, wie von Konrad geschildert, und der BR sich mit seiner eigenen einzigen Stimme selbst wählen sollte, hätte dieser unter Umständen einen nicht so einfachen Stand innerhalb der Kollegenschaft. Es wird daher schon schwierig, überhaupt jemanden zu finden.

K
Kölner

03.05.2007 um 19:30 Uhr

@ilona Ach ilona...so gut kann der Betrieb m.E. doch gar nicht laufen. Die Drohungen des AG gg. der Gründung eines BR sind doch ein sehr markantes Anzeichen dafür!

H
hans

03.05.2007 um 19:52 Uhr

@Ilona Kaum Konflikte in der IT/Dienstleistung/Beratung...

Sicher alles in Vertrauensarbeitszeit tätige Kollegen mit Jahresgehaltsangabe und Firmenerfolgsbeteiligung. Oder vielleicht doch kurzfristig notwendige Wochenend/Nachtarbeit, Überstunden und Kontrollsoftware + Nasenfaktor bei der Gehalt-/Ziel- & Bonirunde?

Nur so zum Nachdenken für Dich und die Kollegen.

Hans

W
wölfchen

03.05.2007 um 21:41 Uhr

Hallo ilona, warte es doch einfach ab - oft stoßen die Mitarbeiter/innen öffentlich ins gleiche Horn des AG, wenn dann aber geheim gewählt wird, sieht es auf einmal gaaanz anders aus. ;-))

H
Heini

03.05.2007 um 23:46 Uhr

Theoretisch ist es möglich, dass sich der einzige Kandidat mit seiner alleinigen Stimme in den Betriebsrat wählt. Aber ob im Falle einer Wahlanfechtung ein Arbeitsrichter das auch so sieht, bin ich mir nicht sicher.

S
SSGG

04.05.2007 um 16:55 Uhr

Moin ilona, gerade Menschen in persönlicher Abhängigkeit neigen aufgrund der genannten Drohungen dazu, sich nicht zu diesem Thema zu outen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß es keine oder nur geringe Interessenkonflikte zwischen AG und AN gibt. Ohne BR sind die AN immer die Schwächeren! Wer kümmert sich denn jetzt um die wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Interessen der AN? Bei uns war es ähnlich, siehe Kommentar von wölfchen. Und wir hatten auch große Probleme mit unserem AG.

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