Meine Frage zur Betriebsratswahl: in unserem Betrieb (ca. 45 Mitarbeiter) soll nun erstmalig ein BR gewählt werden. Die überwiegende Mehrheit der Kollegen ist wohl generell dagegen. Die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Wahlvorstands, notfalls Einsetzung über das Arbeitgericht, sind mir klar. Wie sieht es denn nun aus, wenn lediglich 1 Wahlvorschlag zustandekommt (als Gewerkschaftsvorschlag) und dieser einzige Kandidat sich bei der Wahl selbst wählt, bei ansonsten ungültigen Stimmen oder Stimmenthaltungen? Ist dieser dann als Betriebsrat gewählt?