Wir haben bisher keinen Betriebsrat, erfüllen die Voraussetzungen dafür aber durchaus. Nun haben sich drei Mitarbeiter gefunden, eine Betriebsversammlung anberaumt, zur Wahl des Wahlvorstandes.
Dazu wurde uns vom Arbeitnehmervertereter gesagt:
"Die Wahl des Wahlvorstands ist nicht an eine Mindestanzahl von Teilnehmern an der Betriebsversammlung gebunden. Die Mehrheit der Anwesenden wählt die Mitglieder des Wahlvorstands mit einfacher Mehrheit. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, so ist kein Wahlvorstand gewählt. Ohne Wahlvorstand findet keine Betriebsratswahl statt. "
Meine Frage ist nun: ist eine einfache Mehrheit auch dann nicht erreicht, wenn sich die Mehrheit der Anwesenden enthält bzw dagegen stimmt?
Und dann, falls kein Wahlvorstand zustande kommen sollte, kann ja vom Arbeitsgericht ein Wahlvorstand bestellt werden. Wie kann man nun das verhindern?

Quintessenz: Wenn die Mehrheit der Mitarbeiter eines Unternehmens keinen Betriebsrat möchte, kann eine Minderheit ihn dann einführen?