Auswirkungen Wahl Betriebsrat auf UmwG
Hallo, unsere GbR hat derzeit 20 wahlberechtigte AN. Wir haben eingeladen zur Wahl eines Betriebsrates, da es bei uns noch keinen gibt. Bereits 3-4 Tage nach der Einladung beschließen die AG die Umwandlung der GbR, um den Betriebsrat zu verhindern. Wie die Umwandlung aussehen soll, ist den AN noch nicht bekannt gegeben.
Ein Betriebsrat bei mehr als 20 wahlberechtigten AN hätte Mitspracherechte. Wie sieht es in der Gründungsphase eines noch nicht dagewesenen Betriebsrates aus? Findet hier § 119 BetrVG Anwendung? Oder haben wir in der Gründungsphase keine Möglichkeiten, die Umwandlung zu verhindern? Danke und LG
Community-Antworten (2)
09.09.2018 um 00:39 Uhr
Verhindern kannst du eine Umwandlung nicht. Das unterliegt der verfassungsrechtlich geschützten unternehmerischen Freiheit. Was die Umwandlung für den BR bedeutet kann man so nicht abschätzen. Was sich zunächst aber mal sagen kann: der BR wird betriebsbezogen gewählt. Nun ist die Frage was mit eurem Betrieb passiert. Dazu schreibst du nichts, da der AG ja noch nichts bekannt gegeben hat. Interessant wird auch sein in was die GbR umgewandelt werden soll. Ihr solltet die Wahl weiter vorantreiben. So schnell verhindert der AG den nicht
10.09.2018 um 00:34 Uhr
Danke, dass hilft aber schon. Etwas anderes konnte ich auch nicht recherchieren. Dann warten wir ab und treiben den BR inzwischen voran.
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