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Wahl nach teilweiser Ausgliederung eines Bereiches

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Ottokar
Nov 2016 bearbeitet

Im Unternehmen ist die BR Wahl am 13.4.12. Bisher war es ein Unternehmen und die Wahl dementsprechend vorbereitet. Nun wird noch vor der Wahl ein Teil ausgeliedert so das diese Kollegen nicht mehr zum Unternehmen gehören. Es stehen aber auch 2 Kollegen, von denen die den Bereich verlassen, auf den Wählerlisten. Kann die Wahl trotzdem bisher durchgeführt werden nur ohne diese Kollegen oder hat das Auswirkungen auf die gesamte Wahl? Müssen die Kollegen nur gestrichen werden oder brauchen wir komplett neue Wählerlisten? Oder ist dann die ganze Wählerliste ungültig?

2.107017

Community-Antworten (17)

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gironimo

05.04.2012 um 11:37 Uhr

Ist es wirklich so - nicht mehr zum Unternehmen oder zum Betrieb??

..... zunächst genau die Sachlage prüfen. Insbesondere auch § 1 BetrVG im Blick behalten!

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Peanuts

05.04.2012 um 11:46 Uhr

"Müssen die Kollegen nur gestrichen werden oder brauchen wir komplett neue Wählerlisten?"

Als WV sollte bzw. muss man wissen, dass eine Wählerliste bis zum Tag vor der Wahl ständig um Ab- und Neuzugänge aktualisiert werden MUSS!

"Kann die Wahl trotzdem bisher durchgeführt werden."

Ja.

"Nun wird noch vor der Wahl ein Teil ausgeliedert so das diese Kollegen nicht mehr zum Unternehmen gehören. "

Warum so kurz vor der BR-Wahl? Und warum findet zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt eine BR-Wahl statt?

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Ottokar

05.04.2012 um 11:59 Uhr

Die Kollegen bleiben im Unternehmen, wechseln nur den Bereich. Dort existiert ein eigener Betriebsrat. BR wurde vor 2 Jahren gewählt und hat sich praktisch selbst aufgelöst durch Austritte und falscher Auffassung über den Sinn eines BR. Die Ausgliederung hat nichts mit der anstehenden BR Wahl zu tun. Besteht ein gutes Verhältnis AG und BR.

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Peanuts

05.04.2012 um 12:05 Uhr

"BR wurde vor 2 Jahren gewählt und hat sich praktisch selbst aufgelöst durch Austritte und falscher Auffassung über den Sinn eines BR."

Entweder ist die Anzahl der BRM nach Nachrücken sämtlicher Ersatzmitglieder unter die erforderliche Anzahl BRM gerutscht, oder aber der BR hat seinen Rücktritt beschlossen.

Was davon trifft konkret zu?

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Ottokar

05.04.2012 um 12:17 Uhr

peanuts "Entweder ist die Anzahl der BRM nach Nachrücken sämtlicher Ersatzmitglieder unter die erforderliche Anzahl BRM gerutscht, oder aber der BR hat seinen Rücktritt beschlossen. "

Ersteres trifft zu! So das nun Neuwahlen nötig wurden. Was ist wenn durch den Wahlvorstand die Listen nicht aktualisiert werden. Ist dann nur die Liste ungültig oder nur der einzelne Kollege auf der Wählerliste?

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Peanuts

05.04.2012 um 12:32 Uhr

"Was ist wenn durch den Wahlvorstand die Listen nicht aktualisiert werden. Ist dann nur die Liste ungültig oder nur der einzelne Kollege auf der Wählerliste?"

Irgendwie verstehe ich die Frage nicht. Wird die Wählerliste bis zum Tag vor der Wahl widerrechtlich NICHT korrigiert, stellt das einen Anlass für eine Wahlanfechtung dar.

Es könnte ja sein, dass 2 Tage vor Wahl ein (Leih)AN eingestellt wird, der mind. 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden soll. Stünde dieser AN nicht auf der Wählerliste, stellt das einen klaren Verstoß gegen § 7 BetrVG dar.

Scheiden AN nach Erlass des Wahlausschreibens und vor der BR-Wahl aus dem Betrieb aus, sind diese von der Wählerliste zu streichen.

Das sind Basics; ist Euer WV nicht geschult?

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Irmgard

05.04.2012 um 12:40 Uhr

Oder geht es um die eingereichten Kandidatenlisten?

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Ottokar

05.04.2012 um 12:47 Uhr

Irmgard "Oder geht es um die eingereichten Kandidatenlisten?"

Entschuldigung: Habe mich vieleicht etwas falsch ausgetrückt. Von den abgehenden Kollegen stehen auch 2 auf der Kanditatenliste für den neuen BR. Tut mir leid wenn ich mich nicht richtig geäußert habe.

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Peanuts

05.04.2012 um 13:15 Uhr

"Entschuldigung: Habe mich vieleicht etwas falsch ausgetrückt. Von den abgehenden Kollegen stehen auch 2 auf der Kanditatenliste für den neuen BR. "

Super ... ist schon ein Unterschied!

Die Wahlvorschläge bleiben gültig und das Original darf nicht geändert werden (Urkunde).

Aber der WV ist berechtigt (verpflichtet), diese KollegInnen von den ausgehängten Vorschlagslisten zu streichen, muss aber in einem gesonderten Aushang etc. auf den Grund aufmerksam machen (Verlust der Wählbarkeit).

Persönlichkeitswahl > entsprechend werden die ausgeschiedenen Kollegen nicht auf dem Stimmzettel aufgeführt.

Nachtrag

Oder findet eine Listenwahl statt? Falls ja, an welcher Stelle stehen die ausscheidenden AN?

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Ottokar

05.04.2012 um 13:27 Uhr

Besten Dank! Das hilft uns weiter. Habe bisher nichts gefunden wo das so konkret festgeschrieben steht. Also besten Dank!

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Ottokar

05.04.2012 um 13:43 Uhr

peanuts

Habe doch was übersehen. Es findet eine Listenwahl statt.

Kann der Wahlvorstand dann auch einzelne Bewerber streichen, die die Firma verlassen oder ist die ganze Liste ungültig? Platz auf der Liste weiß ich nicht. Ist das aber ausschlaggebend?

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Peanuts

05.04.2012 um 14:00 Uhr

Sag mal, in welcher Funktion fragst Du eigentlich?

"Kann der Wahlvorstand dann auch einzelne Bewerber streichen, die die Firma verlassen " Auf den Vorschlagslisten, die bis zur Wahl ausgehängt werden müssen > ja, mit entsprechendem Vermerk; s.o.

"oder ist die ganze Liste ungültig?"

Nein

"Platz auf der Liste weiß ich nicht. Ist das aber ausschlaggebend?"

Da auf den Stimmzetteln die beiden an erster Stelle benannten Bewerberinnen oder Bewerber aufgeführt sein müssen, ist der Listenplatz natürlich von Bedeutung.

Sind bereits Stimmzettel gedruckt und ggf. bereits im Umlauf (schriftliche Stimmabgabe)???

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Ottokar

05.04.2012 um 14:17 Uhr

peanuts tut mir leid wenn ich nerve. Aber es entstehen ja immer neue Fragen. Bin selber Betriebsrat ( Anderer Bereich) aber noch nicht so lange und war auch noch nicht im Wahlvorstand und bin es auch jetzt nicht. es wurden schon Listen für die Briefwahl versendet. Es wäre schon gut wenn ich wüßte wo ich dazu etwas nachlesen kann.

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Peanuts

05.04.2012 um 14:45 Uhr

Ich frage mich schon, warum Du so dezidiert nachfragst.

"es wurden schon Listen für die Briefwahl versendet."

Grrrr ... was für Listen? Wurden Briefwahlunterlagen inkl. Stimmzettel verschickt oder nicht?

Und auch als neues BRM sollte man wissen, wo man nachlesen kann. Jede BetrVG Kommentierung lässt sich unter §8 Wahlordnung zum Thema "Verlust Wählbarkeit" nach Einreichung Wahlvorschlag und Ablauf Einreichungsfrist aus (Fitting, RN 4; DKK RN 4,; Richardi RN4).

Näheres zum Wahlverfahren an sich: http://www.soliserv.de/pdf/IGM-wahlleitfaden-wv-nwv.pdf

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Ottokar

05.04.2012 um 14:50 Uhr

peanuts Mit Listen verschickt meine ich die Stimmzettel!

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Peanuts

05.04.2012 um 15:04 Uhr

Falls die ausscheidenden AN auf den Stimmzetteln aufgeführt sind, dürfen die Stimmzettel jetzt natürlich NICHT mehr geändert werden.

Aber da der WV vermerkt haben MUSS, welchen AN Unterlagen zur Briefwahl ausgehändigt wurden, muss sicher gestellt sein, dass auch diese KollegInnen erfahren, dass Kandidat A, B, C von Liste X,Y,Z am Wahltag nicht mehr AN des Betriebs sind und von den Vorschlagslisten gestrichen wurden.

ABSOLUTE Vorraussetzung dafür ist, dass diese KollegInnen am Wahltag tatsächlich NICHT MEHR Arbeitnehmer Eures Betriebs sind!!!

Scheiden sie aber auch nur einen Tag nach der Wahl aus, bleibt ALLES so wie es ist! Es darf in diesem Fall KEINE einzige Streichung erfolgen. Auch keine Information durch den WV, dass die KollegInnen nach der Wahl aus dem Betrieb ausscheiden.

Nachtrag

"Mit Listen verschickt meine ich die Stimmzettel!"

Ich gehe davon aus, dass die KollegInnen, welche Briefwahlunterlagen erhalten haben, auch die koimpletten Wahlvorschläge der jeweiligen Liste erhalten haben. Entweder separat oder mit den Briefwahlunterlagen.

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Ottokar

05.04.2012 um 15:08 Uhr

peanuts

Nochmals vielen Dank!

Habe einige Seiten durchsucht aber nirgends so eine konkrete Aussage gefunden wie du sie jetzt dargelegt hast.

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