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Bin ich Leitung - darf ich nicht mehr kandidieren?

S
segelboot
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin in unserer Einrichtung mit 32 MitarbeiterInnen die einzige Verwaltungsmitarbeiterin und erledige auch alle Buchhaltungsaufgaben einschließlich der Erstellung der Bilanz etc. und habe somit Zugang zu allen wirtschaftlichen Daten unserer Einrichtung. Ich habe mich bei unserer ersten BR Wahl im Nov. 2006 aufstellen lassen und bin auch mit den meisten Stimmen gewählt worden. Mein Chef macht jetzt Terror und behauptet jetzt (nachdem ich im 20. Jahr mit ihm gemeinsamt in der Einrichtung arbeite) ich sei ein Teil der Geschäftsführung und somit Leitung und möchte nicht dass ich mich bei der jetzt stattfindenen Neuwahl (wegen Kündigung eines BR Mitglieds) wieder aufstellen lasse. Wie definiert sich Leitung und kann er mir evtl. jetzt Tätigkeiten wegnehmen und diese einer geplanten zusätzlichen Verwaltungkraft übertragen. Welche Rechte habe ich, was soll ich tung?

9.06009

Community-Antworten (9)

B
BMW

05.07.2007 um 22:21 Uhr

Hallo, nimm die dein BetrVG und lies den § 5 BetrVG

BMW

M
Mona-Lisa

05.07.2007 um 22:26 Uhr

@segelboot, wieso findet jetzt bei euch ne Neuwahl statt???? Und dann noch wegen einer Kündigung eines BR-Mitglieds? Klingt ziemlich chaotisch und verwirrend. Klär uns doch mal auf, was du damit meinst!

J
Jube

06.07.2007 um 12:20 Uhr

segelboot, wenn Du Dich nach §5 BetrVG nicht als leitende Angestellte siehst und Dich auch der Wahlvorstand nicht als solche einstuft, läuft das Ganze auf Behinderung der Betriebsratswahl hinaus. Wenn Dich Dein Chef als Teil der Geschäftsführung tituliert, lass es Dir schriftlich geben und verlange ein dementsprechendes Gehalt und die Befugnisse, was glaubst Du, wie lange er das dann noch behauptet? Natürlich liegt es in senem Ermessen, Dich mit der geplanten zusätzlichen Verwaltungskraft zu "entlasten", damit macht er Dich aber erst recht noch nicht zur Leitenden Angestellten!

S
sphinx

06.07.2007 um 12:37 Uhr

@ Segelboot,

"..Welche Rechte habe ich, was soll ich tung?.."

Das, was du tust...hier fragen und dich so und anders über die einschlägigen Rechtsnormen informieren.

Achja, du weisst bestimmt: Wer beim Segeln ans Ziel kommen will, muss kreuzen ;-)

LG

H
Hasan

06.07.2007 um 15:08 Uhr

Die Frage warum es bei euch Neuwahlen gibt ist noch nicht beantwortet. Bin schon ganz aufgeregt. Ein BR-Mitglied kündigt und schon gibt es Neuwahlen. Interesant. Will wissen wie das geht. Machen wir dann auch. Jedes Jahr Neuwahlen. :-))

L
Lena

07.07.2007 um 15:31 Uhr

Wieso ist das so ungewöhnlich? Ein BRM bekommt irgendwo eine neue Stelle und kündigt. Es gibt keine Ersatzmitglieder. Somit ist die Mindestanzahl der BRM's unterschritten, ergo Neuwahlen... Verkehrt??

P
pirat

07.07.2007 um 16:03 Uhr

Nicht nur das Fehlen von Nachrückern, dem Wunsch nicht dann zu wählen, wenn alle wählen und Motivationsschwäche der Gremienmitglieder können neben den in § 13 (2) BetrVG genannten formalen Gründen, der Anlass zu vorgezogenen Neuwahlen sein.

Auch die Sorge des Betriebsrats um Maßnahmen des Arbeitgebers zur Reduzierung der Anzahl der Betriebsratsmitglieder kann zu vorgezogenen Neuwahlen zum Betriebsrat führen.

Auch vorrübergehende Reduzierung der Belegschaft

In dieser Situation lohnt sich für den Betriebsrat auf jeden Fall vorgezogene Betriebsratswahlen in Beracht zu ziehen. Und wenn Betriebsräte ab jetzt Wahlen einleiten, müssen sie nach § 13 (3) BetrVG erst wieder zu den regulären Wahlen im Jahre 2010 antreten, sie sind also über 4 Jahre im Amt.

L
Lotte

07.07.2007 um 16:20 Uhr

pirat, sag mal, im welchen Jahr lebst Du denn gerade, wenn es bis 2010 noch mehr als vier Jahre sind? ;-)))

P
pirat

07.07.2007 um 16:36 Uhr

Lotte, meine Schöne,

Sorry! Bin noch ein bisschen verwirrt wegen dem Segeltörn zum Timmendorfer Strand.

Danke für deine liebevolle Aufmerksamkeit.:-)))

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