Erstellt am 24.06.2022 um 10:32 Uhr von rtjum
Hallo, nein, da hast Du keine Möglichkeit. Das Ersatzmitglied wäre nur bei persönlicher Betroffenheit, also wenn es genau um die Vorfälle geht, verhindert und Du müsstest für diese Tagesordnungspunkte das nächste laden.
Erstellt am 24.06.2022 um 10:33 Uhr von Dummerhund
Persönliche Animositäten haben hier nix zu suchen und das Ersatzmitglied ist bei Bedarf zu laben. Machst du dies nicht ist das eine Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 23 BetrVG:
Erstellt am 24.06.2022 um 10:35 Uhr von RudiRadeberger
Die beiden Sachlagen sind getrennt zu behandeln. Die Person wegen dieser Angelegenheit nicht zu laden, ist nicht möglich.
Erstellt am 24.06.2022 um 10:39 Uhr von Muschelschubser
Man kann nicht ohne weiteres ein BRM oder EBRM ausschließen.
Eigenmächtig als BR gibt es ohnehin keinerlei Handhabe.
Wenn überhaupt, kann der BR beim Arbeitsgericht seinen Ausschluss beantragen. Allerdings bezieht sich der dazugehörige §23 Abs. 1 auf die grobe Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten bezogen auf die BR-Arbeit. Hier könnte die Initiative auch von einem Viertel der wahlberechtigten AN oder von der GL ausgehen.
Wenn er aber den Pflichten als EBRM nachkommt, und bezüglich der Belästigung lediglich ein Verdacht im Raume steht, ist es schwierig. Denn Fehlverhalten im Rahmen des regulären Arbeitsverhältnisses zählen hier nicht. So lange muss er auch ordentlich geladen werden, ansonsten sind sämtliche Beschlüsse nichtig.
Wie es aussieht, wenn eine richtige Straftat im Raum steht, kann ich hierbei allerdings nicht beurteilen. Ich kenne kein Gesetz, das hier Regelungen bezüglich des Betriebsratsmandats beinhaltet. Jedenfalls müssten dafür erst einmal betroffene Personen aus der Belegschaft die Initiative ergreifen, gegen ihn vorzugehen. Daran scheitert es oft.
Erstellt am 24.06.2022 um 10:57 Uhr von Relfe
nicht ihr entscheidet wer nachrückt, der Nachrücker rückt per Gesetz nach.
Ihr seid nur diejenigen die das Gesetz ausführen.
Ladet ihr falsch, macht ihr die Beschlüsse angreifbar, was auch durch den nicht geladenen EBRM geschehen kann.
zusätzlich macht ihr euch ggf. strafbar, wenn ihr bewußt dieses EBRM "ignoriert", was dann sogar zu eurer "Absetzung per Gericht" führen kann. Ihr habt ja bewiesen, das ihr dieses Amt nicht sachgerecht ausführen könnt und wollt.
--> die Nachfrage ist ok, aber macht eure Aufgabe sachlich korrekt, sonst schadet ihr euch selbst und euren Wählern und Kollegen auch
@Muschelschubser
Zitat:
"Wie es aussieht, wenn eine richtige Straftat im Raum steht, kann ich hierbei allerdings nicht beurteilen."
wenn eine mögliche Straftat "im Raum" und es hier um eine "Belästigung" geht, die noch im Zusammenhang mit dem "Verantwortungsbereich des BR" steht, dann MUSS der BR als BR-Gremium handeln mMn (da gibt es kein vielleicht)
Wo setzt Du den sonst eine Grenze? bißchen Belästigung ist ok aber nicht wenn Kollege-Doofmann das macht?
ok, der hat 2x ein bißchen belästigt, aber warten wir mal bis er "richtig belästigt" solange lassen wir das "unbehelligt"
Ich möchte nicht in der Haut des "untätig wissenden BRM" stecken, wenn der Kollege dann irgendwann wegen "Belästigung" vor gericht steht und ich dann erklären soll, warum ich untätig war.
Unabhängig davon ist der BR auch für den Betriebsfrieden zuständig, der jawohl hier auf jeden Fall gestört wurde.
Erstellt am 24.06.2022 um 11:55 Uhr von Muschelschubser
@Relfe
Erst einmal geht es ja darum zu klären, was an den Vorwürfen dran ist und nicht darum, wieviel Belästigung denn eine Straftat ausmacht. Natürlich ist das klar, es gibt ja auch keine halben Schwangerschaften.
Und da hängt es eben davon ab, ob die Betroffenen sagen "lass mal, war halb so schlimm", oder ob der Vorfall übereinstimmend so bestätigt wird. Will heißen: jemand muss erstmal die Initiative ergreifen, den Stein ins Rollen zu bringen.
Wenn nachweislich eine Störung des Betriebsfriedens durch Belästigung stattfindet, geht es um mehr als das BR-Mandat. Das ist ein Kündigungsgrund, wo mit sich das BR-Mandat dann automatisch erledigt hat.
Aber ja, ich habe nochmal nachgesehen, auch eine grobe Störung des Betriebsfriedens kann als grobe Pflichtverletzung des Mandatsträgers gewertet werden und bezieht sich wohl nicht nur auf andere Mitglieder des Gremiums. Das war mir vorher nicht ganz klar.
Erstellt am 24.06.2022 um 12:00 Uhr von §§reiter
Das Du den laden musst wurde ja nun schon ausführlich dargelegt.
Ihr seid ja nun ein neuer BR und wenn Ihr als solcher etwas erreichen wollt dürft Ihr nicht so konfliktscheu sein. Für einen BR (und besonders den BRV) sind Konfrontationen an der Tagesordnung und sollten immer pragmatisch und unemotional angegangen werden.
"Sich unwohl fühlen" ist keine Ausrede, schon gar nicht als BR.
Was die Belästigung angeht ist "ich habe die betroffenen Kollegen nochmals dazu ermutigt die Vorfälle mit der Leitung zu besprechen" faktisch nichts weiter als ein Hinweis auf das Beschwerderecht gem. § 84 BetrVG. D.h. Du sagst einem "belästigten" MA: "Beschwer Dich halt beim Chef" und das wars. - Fail -
Das ist keine BR-Arbeit, das ist der gleich allgemeine Hinweis den man auch von jedem anderen Kollegen, der Putzfrau, seinem Frisör oder sonst wem kriegen kann. Ihr solltet die Aussagen der betroffenen Kollegen mindestens als Beschwerde an den BR gem. § 85 BetrVG aufnehmen, dann könnt Ihr in der nächsten Sitzung beschließen diese Beschwerde als berechtigt zu erachten und beim AG auf Abhilfe hinwirken. Da besteht dann auch die Möglichkeit die Einigungsstelle anzurufen, falls der AG diese Beschwerde als nicht berechtigt betrachten will. Oder Ihr probiert gleich die ganz harte Nummer, zieht den § 104 BetrVG und verlangt vom AG die Entlassung des "Belästigers".
Weniger Befindlichkeiten, mehr §§, dann klappts auch mit der BR-Arbeit ;-)
Erstellt am 24.06.2022 um 12:21 Uhr von Relfe
@Muschelschubser
du schreibst:"Jedenfalls müssten dafür erst einmal betroffene Personen aus der Belegschaft die Initiative ergreifen, gegen ihn vorzugehen. Daran scheitert es oft. "
--> Nein, muss es nicht.
Jeder der davon Kenntnis hat und gerade BRM ergreifen hier die Initiative um genau das hier zu machen:
"Und da hängt es eben davon ab, ob die Betroffenen sagen "lass mal, war halb so schlimm", oder ob der Vorfall übereinstimmend so bestätigt wird. Will heißen: jemand muss erstmal die Initiative ergreifen, den Stein ins Rollen zu bringen."
-->und nicht warten bis der Betroffene sich meldet, was häufig nicht der Fall sein wird, weil Vorgesetzte im Spiel sind. Wenn aber die Sache nicht mehr "geheim" ist, dann reden die Betroffenen häufig doch (und ja, ich spreche aus Erfahrung)
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Zitat:
"Wenn nachweislich eine Störung des Betriebsfriedens durch Belästigung stattfindet, geht es um mehr als das BR-Mandat. Das ist ein Kündigungsgrund, wo mit sich das BR-Mandat dann automatisch erledigt hat."
da solltest Du dich bitte mal mit einschlägigen BAG-Urteilen befassen, mitnichten reicht einen Belästigung (z.b. grapschen an Po oder Brust) oder eine Störung des Betriebsfriedens grundsätzlich aus um sofort entlassen zu werden. Wenn das nicht ein "schwerer" Fall ist, dann kommt auch eine Abmahnung in Betracht, wenn der "Täter" sich einsichtigt zeigt.
ttps://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-651-13/
Und an die Kündigung von BRM sind andere Anforderunegn gestellt als an normale AN.
Erstellt am 24.06.2022 um 12:47 Uhr von MoinMoin641
Super vielen Dank für die tatkräftigen und hilfreichen Antworten!!
Mir ist bewusst, dass meine persönliche Sichtweise der Ergebnisse keine Rolle spielen und natürlich hat das Ersatzmitglied die Möglichkeit und auch das Zugangsrecht, wenn nötig an den Sitzungen teilzunehmen. Dies war jegliche meine persönliche Sichtweise, die sich im keinen Fall in meiner Arbeitsweise niederlegt, da ich für alle ArbeitnehmerInnen Ansprechpartnerin bin.
Trotzdem verärgert mich, das Verhalten des Ersatzmitgliedes und ich finde es ein Unding unter diesen Ergebnissen den Betrieb noch positiv zu repräsentieren zu wollen. Zudem der Gang zum BR als Vertrauensort (zu gewissen Zeitpunkten, für bestimmte Personen) verloren geht.
Die Vorgangsweise, den Gang zum „Chef“ zu gehen war innerhalb der neuen BR-Wahlen und ich war noch kein Mitglied!
Aber ich werde weiter im Zusammenhang des Betriebsfriendens dran bleiben und bedanke mich nochmals für euren Input!!
Erstellt am 24.06.2022 um 14:03 Uhr von celestro
"Trotzdem verärgert mich, das Verhalten des Ersatzmitgliedes und ich finde es ein Unding unter diesen Ergebnissen den Betrieb noch positiv zu repräsentieren zu wollen."
Finde es eher ein Unding, als BRM hier derart einen MA vorzuverurteilen. Oder warst Du bei den "Taten" als Zeuge dabei?
Erstellt am 24.06.2022 um 17:10 Uhr von MoinMoin641
„Finde es eher ein Unding, als BRM hier derart einen MA vorzuverurteilen. Oder warst Du bei den "Taten" als Zeuge dabei?“
Es gibt schriftliche Nachweise!
Glaube, dass ist eindeutig genug
Erstellt am 25.06.2022 um 18:58 Uhr von celestro
Das heißt, das Ersatz-BRM hat der jungen Frau etwas geschrieben (einen Brief)?
Naja ... dann sollte die Sache ja eindeutig sein. Bin mal gespannt, was das bei "Euch" noch rauskommt.