Einspruch gegen die Wählerliste - laufen dann neue Fristen?
Guten Morgen, was ist eigentlich, wenn jemand kurz vor Fristende Einspruch gegen die Wählerliste einlegt und der Wahlvorstand entscheidet , dass die Wählerliste geändert wird. Wenn die Wählerliste dann neu ausgehängt wird, werden die Fristen dann neu berechnet? Vielen Dank ím Voraus!
Community-Antworten (4)
14.02.2006 um 09:39 Uhr
Die Wählerliste wird korrigiert, der Wahlablauf wird dadurch nicht beeinflusst.
14.02.2006 um 09:52 Uhr
Hallo Ramses II,
angenommen die Frist geht bis 16:00 Uhr und der Einspruch kommt um 15:55 Uhr. Und der Wahlvorstand ist der Meinung, dass die Wählerliste geändert werden müsste. Problem ist nur, dass der Wahlvorstand es wohl kaum schaffen wird innerhalb von 5 Minuten über den Einspruch zu enscheiden und die Wählerliste zu ändern und neu auszuhängen. Bedeutet dass, dass die bisherige Wählerliste dann für die Wahl genommen wird? Vielen Dank
14.02.2006 um 09:54 Uhr
Die Wählerliste wird bis zum Wahltag korrigiert. Unabhängig von Fristen!
14.02.2006 um 10:31 Uhr
Wir machen das der Klarheit halber so, dass die (Original-)Wählerliste, Stand Zeitpunkt des Wahlausschreibens bis zum Tag der Wahl korrigiert wird, soweit Wahlberechtigte herausfallen. (Streichen von berechtigten Einsprüchen oder ausgeschiedenen AN)
Nach Erlass des Wahlausschreibens werden zusätzlich hinzukommende Wahlberechtigte (Vertragsverlängerungen, Neueinstellungen, ...) in einer Nachtragsliste geführt und parallel ausgehängt.
Beide Listen getrennt nach Männlein und Weiblein.
Zu Kontrolle der Wahl (abgegebene Stimmen) fassen wir alle 4 Exemplare zu einem einzigen zusammen.
gruesse w-j-l
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