Bekanntmachen der Vorschlagslisten - wie muss die erfolgen?
Verstehe ich den § 10 der WO und den Kommentar richtig? Die gültigen Vorschlagslisten sind nicht als Kopie auszuhängen sondern es müssen alle Angaben übertragen und ausgehängt werden. Wenn dem nicht so wäre, stünde doch sicherlich in der Wahlordnung, die gültigen Wahlvorschläge sind in Kopie oder sogar im Original auszuhängen. Ist meine Schlußfolgerung richtig?
Community-Antworten (1)
09.02.2006 um 15:26 Uhr
Ja
NoLi
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