Bekanntmachen der Vorschlagslisten - wie muss die erfolgen?
Verstehe ich den § 10 der WO und den Kommentar richtig? Die gültigen Vorschlagslisten sind nicht als Kopie auszuhängen sondern es müssen alle Angaben übertragen und ausgehängt werden. Wenn dem nicht so wäre, stünde doch sicherlich in der Wahlordnung, die gültigen Wahlvorschläge sind in Kopie oder sogar im Original auszuhängen. Ist meine Schlußfolgerung richtig?
Community-Antworten (1)
09.02.2006 um 15:26 Uhr
Ja
NoLi
Verwandte Themen
Vorschlagslisten... hab ich es richtig verstanden? Hilfe!
ÄlterHallo, ich habe Fragen zu den Vorschlagslisten, das ich einfach nicht vestehe... Die BR-Wahl findet am 10.5. statt. Morgen, also 24.3. sollte das Wahlausschreiben ausgehängt werden, weil die Fris
Vorschlagslisten und Briefwahl
ÄlterHallo, wir haben eine Frage zu den Vorschlagslisten und den Briefwahlunterlagen. Müssen die Vorschlagslisten als Kopie der Originale mit Stützunterschriften (separates Blatt) ausgehangen werden? Und
Vorzeitige Bekanntgabe ob Vorschlagslisten eingegangen sind?
ÄlterIn unserem Betrieb wurde vor 4 Jahren erstmals mit Listen gewählt. Da die Kandidaten dieses Jahres diese Situation vermeiden wollen haben sie den Wahlvorstand gebeten, bereits vor dem Termin für die
Erstellung von Vorschlagslisten
ÄlterHallo zusammen, folgendes Szenario, bzw. folgende Problematik: Unser BR soll in Personenwahl nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt werden. Wir, also der Wahlvorstand, würden gerne jedem wahlberechti
Information entfernter Mitarbeiter / Briefwahl
ÄlterHallo, ich habe 2 Fragen (vereinfachtes Wahlverfahren) ist es zulässig, die Kandidatenliste eine Woche vor der Stimmabgabe auszuhängen und das Eingangsdatum für die Briefwähler auf denselben Zeitp