Hallo,

wir sind ein Wahlvorstand, der zum Ersten mal im Amt ist.
Es gibt eine Frage, über die wir uns nicht im Klaren sind: Kann die Abgabe der Vorschlagslisten auch über einen eigenen Wahlvorstandsbriefkasten, an den zum Beispiel exakte Leerungszeiten angegeben sind, mit Eingangsbestätigung zum Zeitpunkt der Leerung, erfolgen? Oder muß eine Vorschlagsliste zwingend in den Öffnungszeiten der Wahlvorstandbürozeiten persönlich erfolgen?