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Wahlrecht - steht das auch beurlaubten MA zu?

B
blondie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute, dürfen eigentlich auch Beurlaubte Mitarbeiter wählen?

2.43402

Community-Antworten (2)

N
NoLi

08.02.2006 um 14:56 Uhr

Ganz eindeutig JA.

Es besteht ja unverändert ein Arbeitsvertrag mit dem ArbGeb.

Dies erstreckt sich im übrigen auch auf Mutterschutz, Elternzeit und Dauerkrankheit.

Gruss

NoLi

B
blondie

08.02.2006 um 15:02 Uhr

Jo Danke NoLi! Gruß Blondie

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