Wahlrecht - steht das auch beurlaubten MA zu?
Hallo Leute, dürfen eigentlich auch Beurlaubte Mitarbeiter wählen?
Community-Antworten (2)
08.02.2006 um 14:56 Uhr
Ganz eindeutig JA.
Es besteht ja unverändert ein Arbeitsvertrag mit dem ArbGeb.
Dies erstreckt sich im übrigen auch auf Mutterschutz, Elternzeit und Dauerkrankheit.
Gruss
NoLi
08.02.2006 um 15:02 Uhr
Jo Danke NoLi! Gruß Blondie
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