Betriebsrat (70 MA) nur aus 3 Mitgliedern - ist der handlungsunfähig, was tun?
Ist bei einem Betrieb von 70 Mitarbeitern ein Betriebsrat der "nur" aus 3 Mitgliedern besteht handlungsfähig? Eine Neuwahl hat zudem seit ca. 5 Jahren nicht mehr stattgefunden. Was ist zu tun?
Community-Antworten (1)
08.02.2006 um 14:42 Uhr
Hallo MeSo,
zunächst mal, wenn das bezüglich der Zeit die seit der letzten Wahl vergangen ist richtig ist, dann habt ihr gar keinen Betriebsrat.
§21 BetrVG: Die regelmässige Amtszeit des BR beträgt vier Jahre.
Eine Verlängerung der Amtszeit ist nicht möglich.
Damit habt ihr nicht einmal einen virtuellen BR, ihr habt gar keinen.
Damit erübrigt sich eigentlich auch deine Frage bezüglich der Handlungsfähigkeit.
Was zu tun ist, ist ganz klar: schnellstens einen BR wählen.
Hilfe dazu findet ihr bei eurer Gewerkschaft.
Gruss
NoLi
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