Auszug aus unserem Wahlausschreiben:
"Das Geschlecht, das in der belegschaft in der Minderheit ist, muss entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn der Betriebsrat aus mehr als drei Mitgliedern besteht (§15 Abs. 2 BetrVG). In unserem Betrieb sind 44% Frauen und 56% Männer beschäftigt.
Der Beriebsrat hat aus 3 Mitgliedern zu bestehen. Auf das Geschlecht in der Minderheit der Frauen/Männer entfallen - Mindestsitze (§15 Abs. 5 BetrVG)"
Hier sind 2 FEHLER zu erkennen:
1. es muss "mehr als zwei Mitgliedern" heissen
2. es muss "1 Mindestsitz" für Frauen eingetragen werden.
Info: wir haben 23 Wahlberechtigte Mitarbeiter, gewählt wird nächste Woche.
FRAGE: Was für Konsequenzen kann so ein fehlerhaftes Wahlausschreiben haben ? (Anfechtbarkeit der Wahl? Wahlverschiebung?)