Betriebsratsgröße 200 Arbeitnehmer
Guten Tag, ich habe ein kleines Problem. Ich bin Vorsitzender des Wahlvorstandes und wir müssen bis spätestens 18.01.18 unser Wahlschreiben aushängen. Unser jetziger BR besteht aus 7 Mitgliedern. Seit etwa einem halben Jahr haben wir ca 205 Arbeitnehmer. Zwei Tage vor der Erstellung des Wahlschreibens sind es laut Personalabteilung nur noch genau 200.
Laut § 9 BetrVG heißt es:
"Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel
101 bis 200 Arbeitnehmern aus 7 Mitgliedern, 201 bis 400 Arbeitnehmern aus 9 Mitgliedern..."
Nun haben wir mit Stichtag heute genau 200 Arbeitnehmer. Ich weiß jedoch das definitiv noch zwei Stellen in den kommenden Wochen besetzt werden und der Punkt "in der Regel" lässt für mich Handlungsspielraum zu.
Was meint ihr - sollen wir als Wahlvorstand für 7 oder 9 BR entscheiden?
Community-Antworten (2)
16.01.2018 um 14:57 Uhr
es gilt um eine Prognose hinsichtlich der regelmäßigen Beschäftigtenzahl. M.E. habt ihr durchaus gute Gründe auf mehr als 200 MA zu gehen, wenn sich abzeichnet, dass es eben mehr als 200 zukünftig sein werden
16.01.2018 um 14:58 Uhr
Zu erwartende Änderungen der Personalstärke können zur Feststellung der Betriebsgröße mit ein berechnet werden. Darüber hinaus könnte eine Prognose der zu erwartenden Beschäftigtensituation zu Rate gezogen werden. Wenn davon auszugehen ist, dass ihr voraussichtlich bei über 200 AN bleibt, wäre ein 9er Gremium nicht falsch. Wenn davon auszugehen ist, dass eure Belegschaftsstärke auch zukünftig schwankt und ihr Euch plus/minus ein paar Köpfe ober- oder unterhalb der 200 bewegen werdet, habt ihr einen Entscheidungsspielraum, der aus der Ferne schwer zu beurteilen ist. Wenn ihr z.B. keine Probleme habt genügend Kandidatinnen zu finden (mindestens doppelt so viele wie Mitglieder würde ich raten) wäre auch ein 9er Gremium denkbar, aber das ist auch nur ein Aspekt....
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