Hallo zusammen,
wir (der Wahlvorstand) haben ein Problem mit dem Punkt:
"Art der Beschäftigung im Betrieb"
Unser BR-Vorsitzender ist bereits seit 8 Jahren freigestellt. Er besteht darauf, unter o. a. Punkt "Betriebsratsvorsitzender" eintragen zu dürfen. Sicherlich wissen wir, dass es sich hierbei um keine Berufsbezeichnung handelt.
Hier nun meine Frage:
Gibt es eine rechtliche Grundlage hierzu, oder andersherum gefragt, worauf (Gesetz) können wir uns beziehen?

Vorab herzlichen Dank für die Antworten.