Mitarbeiter seit Oktober 2005 ohne Handlungsvollmacht kandidiert - ist das möglich?
Ein Mitarbeiter, dem im Oktober 2005 die Handlungsvollmacht entzogen wurde, hat sich auf die Wählerliste für die Betriebsratwahl 2006 schreiben lassen. Ist das möglich - oder muss er da eine Frist einhalten????
Community-Antworten (2)
08.02.2006 um 10:45 Uhr
wie meinst Du das? War er bisher leitender und ist es jetzt nicht mehr?
08.02.2006 um 10:48 Uhr
Ja - er ist jetzt kein leitender Angestellter nach gut über 20 Jahren - da finde ich das dann irgendwie - na ja - wie soll man sagen - komisch - das er jetzt dann evtl. in den Betriebsrat kommt.
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