Festlegung Stellvertreter vor der Wahl?
Situation: unter 20 Wahlberechtigte. Ein Kandidat kandidiert für den Betriebsrat, ein Kandidat kandidiert von vorneherein nur für den Posten des Stellvertreters. Ist das zulässig? (Bitte schnell antworten, soll morgen ausgehängt werden). Muß das nicht durch die Stimmernzahl erst bei der Wahl entschieden werden?
Community-Antworten (5)
13.03.2006 um 19:11 Uhr
Hallo Pit51,
es ist immer wieder erstaunlich, was es nicht so alles gibt. Natürlich kann er nicht im Vornherein nur für den Posten des Stellv. kandidieren. Wenn er überhaupt eine Chance haben will, muss er erst einmal kandidieren u. gewählt werden. Zuerst wird ermittelt, wer als Betriebsratsmitglied gewählt wurde. Anschließend werden die Gewählten schriftlich informiert u. erklären sie nicht binnen 3 Tage, dass sie die Wahl ablehnen, so gilt sie als angenommen. Erst wenn sich der neugewählte BR konstituiert, werden der Vorsitzende u. dessen Stellv. gewählt.
Interessant wäre noch zu wissen, ob es eine Listen- od. Personenwahl gibt .
Gruss Devil
13.03.2006 um 20:17 Uhr
Danke, Devil! War ja auch meine Ansicht, hoffte aber mich nicht einmischen zu müssen (siehe unten die beiden letzten Abschnitte!)
Aber die (es handelt sich um eine Niederlassung unserer Firma) haben das vor 4 Jahren auch so gemacht. (unter 20 Besch.: Vereinfachtes Wahlverfahren in Wahlversammlung, selbstverständlich Persönlichkeitswahl, und dabei wird ja nur ein einziger gewählt als Betriebsrat). Es lief vor 4 Jahren so ab und soll wohl dieses mal wieder so ablaufen: Zuerst Wahl für den BR - ein Kandidat - jeder Wähler eine Stimme, danach Wahl des Stellvertreters - schon zuvor festgelegter anderer Kandidat - jeder Wähler nochmal eine Stimme. Das lustige/komische damalswar, dass der Stellvertreter eine Stimme mehr bekam als der Betriebsrat. Beide haben dann die Wahl in dieser Funktions-Konstellation angenommen.
Nun hat mich (als seinen Wahlvorstandskollegen in der Hauptfirma) der Wahlvorstand unserer Niederlassung gefragt, ob der Aushang für morgen (Wahl dann in einer Woche) o.k. sei.
Ist es sinnvoll, das denen auszureden? Oder funktioniert so ein spezielles Wahlverfahren auch, solange keiner Einspruch erhebt? Vermutlich ist der Kandidat für den Stellvertreterposten gar nicht bereit als BR "normal" zu kandidieren! Bin ziemlich unentschlossen - trotz Deiner Bekräftigung meiner Einschätzung der Situation.
13.03.2006 um 20:49 Uhr
ummpf...
schon schräg was so alles gemacht wird...
13.03.2006 um 21:08 Uhr
@devil war das Dein Ernst? Listen- oder Personenwahl in einem Betrieb unter 20 AN?
Erzähl mir mal wo Du das im Gesetz gefunden hast?
14.03.2006 um 08:51 Uhr
Ich würde meinen diese Art von Wahl ist unzulässig und demzufolge anfechtbar. Der/ Die Kandidat/en kandidieren für den BR und nicht für irgendwelche Posten. Der richtige Ablauf wäre ein Wahlgang, mehr nicht.
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