Erstellt am 23.02.2006 um 13:02 Uhr von Benno_BRB
ooops!
Ist die Frist zum Einspruch gegen die Wählerliste schon abgelaufen?
Benno
Erstellt am 23.02.2006 um 13:18 Uhr von blondie
Ja die Frist ist schon am 16.02.2006 abgelaufen! Wir wollen am 02.03.2006 wählen.
Erstellt am 23.02.2006 um 13:52 Uhr von Benno_BRB
Also
1. meine Vermutung ist, dass der AG hier seine Pflichten nach § 5 BetrG und § 2 Abs. 2 WO absichtlich verletzt hat. Denn eine solche Entscheidung trifft man ja wohl nicht aus einer Bierlaune heraus - oder?
2. regelt das der § 4 WO explizit und hier würde ich den Abs. 3 gründlich anwenden (lassen)
3 würde ich bei Unterlassung auf Änderung seitens des Wahlvorstandes die Anfechtung der Wahl überprüfen.
Spätestens mit der Drohung hiermit wird der WV seine Entscheidung sicherlich nochmals uberprüfen. Sonst bleibt Dir nur dieser Weg.
LG
Benno