Erstellt am 13.02.2006 um 19:39 Uhr von Susanne
Hallo,
da habt Ihr wenig Chancen. Die Dame ist zwar "vom Empfinden her" der Geschäftsleitung nahe, aber da sie ja per Definition keine Leitende Angestellte ist, darf Sie sich auf eine Liste setzen (wenn der Listenführer das zulässt) und auch wählen lassen .
Allerdings werden doch hoffentlich Deine Kollegen nicht so naiv sein, diese Liste zu wählen...oder ist die Dame extrem beliebt? Brisante Situation - aber leider nicht zu ändern, versuch trotzdem mit so vielen Mitarbeitern wie möglich darüber zu sprechen und sie für ihre Stimme für die RICHTIGE :-) Liste zu überzeugen.
Viel Glück!
Erstellt am 13.02.2006 um 20:13 Uhr von Bäda
Die Situation ist tatsächlich kritisch, da alles den Eindruck erweckt die sei schon eher dahingesetzt worden und die ganze Liste, inclusive populärer Listenführer passt auch dazu. Auch diejenigen die ganz vorne stehen. Da steht viel Aufklärungsarbeit ins Haus.
Erstellt am 13.02.2006 um 20:26 Uhr von Fayence
Warum in aller Welt wird ArbeitnehmerInnen immer direkt unterstellt, dass ihre direkte Nähe zur Geschäftsführung die korrekte Ausübung eines BR-Mandats unmöglich macht?
Kann dazu nur sagen, dass wir im BR 3 Mitglieder haben, welche mit ltd. Angestellten eng zusammen arbeiten. Und ich kann wirklich nicht behaupten, dass sich dieser "Zwiespalt" bislang negativ auf unsere BR-Arbeit ausgewirkt hat.
Dazu kann ich nur aus eigener Erfahrung sagen, dass man in dieser Funktion an manchen Stellen sicherlich einen gewissen Spagat machen muss. Aber nicht nur mir, sondern auch der GF hat es in diesen Fällen geholfen, an der richtigen Stelle auch auf die Interessen des BR`s hingewiesen zu haben.
Erstellt am 14.02.2006 um 08:26 Uhr von Keller-Karl
Auch für BR-Mitglieder in unmittelbarer Nähe zur Geschäftsführung greift das Betriebsverfassungsgesetz. Daran haben die sich zu halten, tun Sie es nicht, gibt`s die Möglichkeit des Ausschlussverfahrens.