Erstellt am 14.03.2006 um 08:49 Uhr von Fayence
Pit51,
auch wenn im vereinfachten Wahlverfahren manches anders ist. Aber BRV oder Stellvertreter können nur die AN sein, welche sich als BR-Kandidat beworben haben und auf die mind. 1 Stimme entfallen ist.
Und da eh nur ein 1köpfiger BR gewählt werden muss, ist der Kandidat mit der nächst höheren Stimmzahl als 1. Ersatzmitglied automatisch auch der Stellvertreter.
Gruß
Fayence
Erstellt am 14.03.2006 um 09:26 Uhr von Pit51
Fayence,
danke, leuchtet ja mir auch ein!
Aber wäre dann im hier geplanten Vorgehen die Wahl des einen BR gültig (und nur die Wahl des sich nur als Stellvertreter aufstellenden Bewerbers ungültig) oder wäre das Ganze ungültig?
Erstellt am 14.03.2006 um 09:49 Uhr von w-j-l
Es ist ganz einfach Pit51,
jeder der BR werden will muss kandidieren. Wer in Deinem Falle BR wird und wer Stellvertreter wird, das entscheiden die Wähler, und wenn der der nur Vertreter werden will die meisten Stimmen bekommt, dann ist er eben BR.
Er kann das auch nicht umdrehen, indem er sein Amt niederlegt, denn dann ist er ganz raus.
Wenn er also nicht die ausreichende Zahl Gleichgesinnter findet, die ihn auch NICHT wählen, dann hat er u.U. ein Problem.
Erstellt am 14.03.2006 um 10:47 Uhr von Fayence
Pit51,
diese Vorgehensweise -Wahl BRV + Wahl Stellvertreter- wäre anfechtbar, weil unzulässig. Nach der BR-Wahl bzw. Stimmauszählung ist in Eurem Fall definitiv Schluss! Alles andere würde bedeuten, das erste Wahlergebnis in Frage zu stellen!
Stell Dir einmal vor, im 1. Wahlgang wird Herr X mit den meisten Stimmen als BR gewählt, die nächst höhere Stimmzahl entfällt auf Herrn Z = 1. Ersatzmitglied.
Jetzt würde in einem 2. Wahlgang Herr Y als "Stellvertreter" gewählt. Und Nu? Was würdest Du denn an Stelle von Herrn Z tun? Ich würde die Wahl anfechten!
Erstellt am 14.03.2006 um 11:47 Uhr von Pit51
Fayence,
in Deinem Beispiel gäbe es ein Problem, aber nicht in unserer Konstellation: Im 1. Wahlgang kandidiert nur eine Person, es gibt kein Ersatzmitglied!
w-j-l,
nur so könnte es funktionieren, wenn beide sich aufstellen lassen und bei "Nummer 2" entsprechende Zurückhaltung geübt wird / abgesprochen wird - würde ja evtl. (aber leider nur evtl.) schon reichen, wenn sich "1" selbst wählt aber "2" die Nummer "1" wählt (jeder hat ja nur eine Stimme).
Erstellt am 14.03.2006 um 13:47 Uhr von w-j-l
Dann sollte man sich aber wenigstens schon so weit einig sein, dass die "Nummer 2" wenigstens eine Stimme bekommt, sonst ist es Essig mit der Stellvertretung....
Erstellt am 14.03.2006 um 18:56 Uhr von Ramses II
Man kann einfache Fallkonstellationen beliebig verkomplizieren.
Wenn der "gewollte Ersatz" bei der Vorstellung darauf hinweist, dass er nur als Ersatzmitglied zur Verfügung steht und deshalb bittet die Stimmen dem anderen Kandidaten zu geben, dann ist die Sache doch geritzt!
Dazu muss man nicht einmal die WO manipulieren.
Und wegen der Einigkeit "w-j-l": Die ist doch gar nicht notwendig!