Muß mein Problem von gestern Abend nochmal aufgreifen vielleicht gibt es eine Möglichkeit, das folgende "zu tolerieren":

Grundlage: unter 20 Wahlberechtigte. Vereinfachtes Wahlverfahren in der Wahlversammlung. Eine Stimme zu vergeben.

Für den Betriebsrat kandidiert ein Bewerber, ein anderer kandidiert von vorneherein nur für den Posten des Stellvertreters und will auch nicht als BR kandidieren. Ist es zulässig, auf diese Weise zweimal abstimmem zu lassen, erst nur über den BR (das ist sicher zulässig oder in dieser Kombination auch nicht???) und dann über den Stellvertreter?