Erstellt am 30.08.2018 um 09:01 Uhr von kratzbürste
Es gibt eben auch seriös erscheinende Seiten, die trotzdem falsch informieren.
Es gibt nur einen Wahlgang. Aus dem Stimmergebnis ergibt sich, wer JAV ist und wer nachrücker.
Erstellt am 30.08.2018 um 09:29 Uhr von celestro
Ich kann keine "schwammigen" Gesetze erkennen. Würde man sich "rein" als Ersatzmitglied aufstellen können, so wäre dies im Gesetz entsprechend geregelt. Das ist es aber nicht.
Erstellt am 31.08.2018 um 13:25 Uhr von ganther
die Variante B stand sicher nicht auf einer "seriösen" Seite. Das ist schlichtweg Quatsch
Erstellt am 31.08.2018 um 15:18 Uhr von Jadewalker18
Nur mal so…
„Auf den Stimmzetteln sind alle Bewerber in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Art der Beschäftigung im Betrieb und Ausbildungsberuf aufzuführen (§ 29 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 6 WO). Bewerber für das Amt des jeweiligen Ersatzmitglieds sind auf demselben Stimmzettel in gleicher Weise getrennt aufzuführen. Kandidiert ein Bewerber für beide Ämter, kann er auf dem Stimmzettel zweimal erscheinen. Es bedarf jedoch in diesem Fall einem Hinweis auf dem Formular, dass der Wähler seine Stimme demselben Bewerber nur einmal geben darf.“ Quelle:
https://www.betriebsrat.com/betriebsratsarbeit/jugend-und-auszubildendenvertretung/wahl
Erstellt am 31.08.2018 um 15:36 Uhr von celestro
@ Jadewalker18
Nur weil das da steht, muß das noch lange nicht alles stimmen. Ich persönlich habe jedenfalls noch nie gehört, daß die JAV-Wahl derart "anders" behandelt wird und man Ersatzmitglieder direkt wählt. Die meisten anderen User hier anscheinend auch nicht. Und auch in den Schulungen zum BetrVG bzw. der letzten BR-Wahl wurden wir nicht darüber aufgeklärt, daß es für die bald anstehende JAV-Wahl da Besonderheiten zu beachten gilt.
P.S. Nur weil hier niemand diese Besonderheit kennt, heißt es aber auch nicht, daß es nicht so sein kann .... ;-)))