Bei uns wird eine "Menge" von drei JAV-Mitgliedern gewählt, also ein JAV und zwei Ersatzmitgliedern. Bei meiner Suche im Netz habe ich auf unterschiedlichen seriösen Seiten zwei Varianten zum Ablauf gefunden. Jeweils unter Beachtung der Minderheiten.
a) Es wird generell "JAV" gewählt, die nachrangigen werden dann Ersatzmitglieder
b) Kandidaten können sich auch "nur" als Ersatzmitglied aufstellen lassen und die Kandidaten können sich als JAV und als Ersatzmitglied bewerben. Ähnlich funktioniert es ja auch bei der SBV-Wahl. Folge: Optisch getrennte Vorschläge (auf einem Zettel) und auch getrennte Aufführung auf dem Stimmzettel.

Variante a) erscheint mir maßgeblich. Oder kann man die mitunter schwammigen Gesetze unterschiedlich auslegen?