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Gehört ein Abteilungsleiter auf die Wählerliste?

K
Kanne
Nov 2016 bearbeitet

Bei der Erstellung der Wählerliste für die Betriebsratswahl ergibt sich für den Wahlvorstand die Frage, ob 2 Abteilungsleiter, die tariflich entlohnt werden, aber über die Gesamtprokura verfügen, in die Wählerliste aufgenommen werden müssen und später durch den Betriebsrat vertreten werden können. Wo können entsprechende Aussagen nachgelesen werden?

2.99302

Community-Antworten (2)

V
viktor

03.02.2006 um 15:18 Uhr

zu prüfen wäre, ob die Abteilungsleiter im Sinne des § 5 BetrVG zu den Arbeitnehmern zählen (auch umfassende Kommentare zu diesem § lesen)

F
Fayence

03.02.2006 um 18:04 Uhr

Hallo Kanne, vielleicht hilft auch Dir dieser Link weiter (Abgrenzung Ltd.Ang./AN)

http://www.lexisnexis.de/downloads/brwcl008.rtf

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