Gehört ein Abteilungsleiter auf die Wählerliste?
Bei der Erstellung der Wählerliste für die Betriebsratswahl ergibt sich für den Wahlvorstand die Frage, ob 2 Abteilungsleiter, die tariflich entlohnt werden, aber über die Gesamtprokura verfügen, in die Wählerliste aufgenommen werden müssen und später durch den Betriebsrat vertreten werden können. Wo können entsprechende Aussagen nachgelesen werden?
Community-Antworten (2)
03.02.2006 um 15:18 Uhr
zu prüfen wäre, ob die Abteilungsleiter im Sinne des § 5 BetrVG zu den Arbeitnehmern zählen (auch umfassende Kommentare zu diesem § lesen)
03.02.2006 um 18:04 Uhr
Hallo Kanne, vielleicht hilft auch Dir dieser Link weiter (Abgrenzung Ltd.Ang./AN)
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