Vielen Fragen bei der Neuwahl eines BR im vereinfachten Wahlverfahren
Wie lange hat der benannte Wahlvorstand (durch alten BR) Zeit mit der Wahl (Wahltermin) bei einer vereinfachten Wahl ab Benennung?Wann muß spätestens die Wahl sein, wenn der WV z.B. am 15.1. benannt wurde? Muß der Wahlvorstand den Mitarbeitern bekannt gegeben werden? Wenn die Mitarbeiter gar keinen BR mehr wollen, aber BRler unbedingt wiedergewählt werden wollen, reicht es dann, wenn sie sich selber wählen, um wieder im BR zu sein? Wenn alle anderen MA sie aber nicht wählen?
Community-Antworten (1)
02.02.2006 um 21:15 Uhr
Die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren ist in der WO §28 i.V. mit §14a und § 17a BetrVG geregelt. Der Wahlvorstand wird in der Wahlversammlung gewählt und ist den Mitarbeitern bekannt. Wenn der "alte BR" sich als normaler Mitarbeiter zum Wahlvorstand wählen läßt und die BR-Wahl anschließend durchführt, kann er sich natürlich auch selbst wählen, wenn er sich hat aufstellen lassen. Also besser sich an der Wahl aktiv beteiligen.
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