Erstellt am 01.02.2006 um 08:23 Uhr von Fayence
Hallo peterk,
ein Kennwort ist unzulässig, wenn es den Wähler in die irreführen kann. Ist bei Euch der Fall, da eine Täuschungsabsicht sicherlich unterstellt werden kann.
Auf eine Gewerkschaft hinweisende Kennworte sind dann zulässig, sofern die Gewerkschaft auch dahinter steht. Dieses ist bei Euch nicht der Fall, da diese Liste nicht durch die Gewerkschaft legitimiert wurde. Diese Liste ist daher nach meinem Kenntnisstand unheilbar ungültig.
Bin gespannt, wie es unsere Gewerkschaftler hier im Forum sehen!
Erstellt am 01.02.2006 um 08:32 Uhr von Kölner
So ganz eng sehe ich das nicht. Es "zieht" ja § 7 WO. Demnach ist ein irreführendes Kennwort unverzüglich beim Listenführer zu beanstanden und zu heilen!
In diesem Forum nennen sich ja Leute auch "ferdi" und haben bisher alles andere als Gewerkschaftsstandpunkte vertreten.
Guten Morgen!
Erstellt am 01.02.2006 um 09:31 Uhr von Fayence
Dann kann peterk ja beruhigt sein und diesen Mangel heilen!
Erstellt am 01.02.2006 um 09:59 Uhr von peterk
so einfach ist die Sachlage leider nicht!
die Liste mit der Kennwort VER.DI hat sowohl Mitglieder dieser Gewerkschaft, als auch andere Personen benannt.
Sicher ist nur, daß es keine offizielle Gewerksschaftsliste ist, die von VER.DI als Vorschlag eingereicht wurde.
Erstellt am 01.02.2006 um 10:59 Uhr von Kölner
Wenn dann Ver.Di nix dagegen hat...was hindert die Listenführer denn daran, den Namen "UNABHÄNGIGE" o.ä. zu führen?
Erstellt am 08.02.2006 um 12:47 Uhr von bogomil
Wenn nun der noch amtierende Betriebsrat seine Liste "Betriebsrat" nennt, ist das anfechtbar oder kann ich als Wahlvorstand den Listenführer auffordern den Listennamen zu ändern.
Erstellt am 08.02.2006 um 16:53 Uhr von peterk225
Ein Listenname "Betriebsrat" ist eindeutig unzulässig, da dieses Kennwort irreführend ist.
Wenn keine Änderung erfolgt, ist diese Liste als ungültig zu werten.