Erstellt am 05.04.2018 um 13:52 Uhr von celestro
Ich würde sagen, ja. Aber diesen Namen würde ich auch nicht akzeptieren, wenn der aktuelle BR die Liste vorlegt, oder nur ein Teil der derzeitigen BRM. Denn "alles" sind Listen für die BR-Wahl.
Erstellt am 05.04.2018 um 14:08 Uhr von Challenger
LAG Hamm, Beschluss vom 18. März 2011 - Az. 13 TaBV 98/10
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Leitsatz
Wird eine Wahlvorschlagsliste mit einem irreführenden Kennwort trotz Beanstandung durch den Wahlvorstand nicht korrigiert, ist sie ungültig.