Kandidatur unzulässig weil organisatorisch anderem Betriebsteil zugeordnet?
Ich habe mich zur Kandidatur auf der Wahlvorschlagsliste setzen lassen. (BR-Wahl nach einfacher Verfahren). Jetzt hat unser Betriebsjurist gemeint, das meiner Kandidatur unzulässig wäre, weil ich zwar in den Deutschen Betrieb auf der Gehaltliste stehe, aber organisatorisch der Hauptverwaltung im Ausland unterstellt bin und meiner Gehaltskosten auch mit der HV verrechnet werden.
Bitte um euren Meinung und geschätzen Kommentaren.
Community-Antworten (11)
18.12.2009 um 13:56 Uhr
Aalbauer, mit wem hast Du denn Deinen AV geschlossen und wieso bist Du im deutschen Betrieb tätig? Wie gestaltet es sich bei Deinen Kollegen?
18.12.2009 um 14:00 Uhr
Mein AV ist mit dem Deutschen Betrieb. Die HV hat sich erst vor ein paar Jahr gebildet. Wg. meiner Qualifikation, habe ich einer Position in der HV wahrgenommen. Aber mein Hauptsitz war nach wie vor hier in Deutschland. Die meisten Beschäftigten in D arbeiten auch nur für D. Nur wenige sind der HV im Ausland zugeordnet.
18.12.2009 um 14:18 Uhr
Aalbauer (wie baut man eigentlich Aale?) , dann würde ich aktives und passives Wahlrecht vermuten. Auch LeihAN können im Verleiher Betrieb (und nur dort) in den BR gewählt werden.
18.12.2009 um 14:34 Uhr
Lotte Das weiß ich auch nciht, allerdings weiß ich "wie man einen Aal tötet" - die Geschichte ist gut ;-) Wo habe ich die nur.... ;-)))
18.12.2009 um 14:43 Uhr
Aalbauer Wer an der BR Wahl teilnimmt, entscheidet der Wahlvorstand. Ich würde sagen, du trägst dich auf der Vorschlagliste ein und wartest ab was passiert. Entscheidet der Wahlvorstand gegen deine Kandidatur, hast du die Möglichkeit mit einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht feststellen zu lassen ob du an der Wahl teilnehmen kannst. Wenn dem AG etwas nicht passt, kann er die Wahl anfechten.
Bist du in der Wählerliste aufgeführt? Wenn nicht, Einspruch einlegen. Aber darauf achten, dass der Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste nur vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich eingelegt werden kann. Die Eintragung in der Wählerliste ist zwingende Voraussetzung für die Kandidatur zur Betriebsratswahl.
18.12.2009 um 15:07 Uhr
Ich sehe es genau so. Im Zweifelsfalle berufe Dich auf § 7 S. 2 BetrVg.
18.12.2009 um 15:07 Uhr
Hallo AlteHeini,
ja, ich bin auf der Wählerliste eingetragen.
18.12.2009 um 15:20 Uhr
Hallo rainerw,
§7 sagt:Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
Bei mir ist es wohl anders herum, obwohl es eigentlich keine anderen Arbeitgeber ist. Mein Arbeitsvertrag ist in D, und dort stehe ich auf der Wahlvorschlagsliste. Ich arbeite hauptsächlich (3/5) in D, aber die Arbeitsleistung ist für den HV im Ausland.
18.12.2009 um 15:21 Uhr
Na dann ist doch alles in Butter. Wenn der Jurist eures AG anderer Meinung ist, dann weiß er ja auch welche rechtlichen Wege er einhalten muß, wenn er dies bezweifelt.
18.12.2009 um 15:22 Uhr
@Aalbauer, wie geht das ? Aal anbau ??? Wie schafftst du das ich versuche nun schon seit Jahren eine Aal Farm zu gründen, aber die dinger kommen durch alle maschen... !
18.12.2009 um 15:24 Uhr
Fakt ist: Du bist hier in der Wählerliste eingetragen
Verwandte Themen
Betriebsratswahl/Wahlvorstand - Wahlurne aus dem Betriebsteil 2 war über 5½ Stunden nicht versiegelt - Anfechtungsgrund?
ÄlterGuten Abend, ich habe eine Frage zur Betriebsratswahl und der Anfechtung. Bei uns wurde vor kurzem ein neuer BR gewählt. Ein Betrieb mit zwei Betriebsteilen, 1 Betriebsrat. Es bestand jeweils ein Wa
eigener BR - Wahl oder nicht?
ÄlterWir sind ein Fillialunternehmen mit Betrieben in ganz Deutschland. An meinem Standort habe ich die BR Wahlen bereits eingeleitet. Nun sagt man mir, das ein anderer Betriebsteil bei "uns" mitwählen mus
Zuständigkeit Betriebsrat für einen Betriebsteil
ÄlterHallo zusammen, wir haben einen Betriebsrat am Hauptstandort. Daneben existiert ein räumlich weit entfernter Betriebsteil mit ca. 20 Mitarbeitern, der die Voraussetzungen von §4 BetrVG erfüllt. Die G
Betriebsratswahl - bestimmt der Arbeitgeber, welchem Standort/BR ausgegliederte Betriebsteile zugeordnet werden?
ÄlterHallo! Wir werden ab den 01.10.05 ein ausgegliederter Betriebsteil und wollen einen eigenen BR gründen. Unser noch Arbeitgeber will uns organisatorisch/betriebsratstechnisch aber in einem 47km entfe
Wahlunterlagen per Email rechtlich zulässig?
ÄlterHallo, ein Mitarbeiter, der auf der Wählerliste steht, hat seinen Arbeitsplatz in einem anderen Betriebsteil (ca.100km). Er möchte mit Sicherheit gar nicht auf der Wählerliste erscheinen, aber rein