Ich habe mich zur Kandidatur auf der Wahlvorschlagsliste setzen lassen. (BR-Wahl nach einfacher Verfahren). Jetzt hat unser Betriebsjurist gemeint, das meiner Kandidatur unzulässig wäre, weil ich zwar in den Deutschen Betrieb auf der Gehaltliste stehe, aber organisatorisch der Hauptverwaltung im Ausland unterstellt bin und meiner Gehaltskosten auch mit der HV verrechnet werden.

Bitte um euren Meinung und geschätzen Kommentaren.