Folgendes Problem:

Wir haben Betriebsratswahl und wir haben eine Vorschlagsliste abgegeben die als unzulässig zurückgewiesen wurde. De Wahlvorstand wollte erst nicht sagen warum, wir bekämen das schriftlich, ließ aber durchblicken, dass eine Zustimmungserklärung eines Bewerbers nicht auf der Liste selbst, sondern auf einem gesonderten Blatt war (der Bewerber war im Urlaub. Ich hab ihm die Liste gefaxt, er hat unterschrieben und das Fax mit seiner Originalunterschrift wieder zurückgeschickt. Diese Zustimmung hab ich an die Liste drangetackert).
Da das der letzte Tag der Anmeldung war sind wir losgerannt und haben alle Zustimmungen nochmal eingeholt, den betroffenen Bewerber (noch immer im Urlaub) zwangsläufig weggelassen und nochmal Unterstützungsunterschriften geholt. Diese zweite Liste wurde dann anerkannt.
Die schriftliche Begründung lautete dann, dass die Zustimmungserklärung nicht auf der Liste sei und in dieser Liste Streichungen vorgenommen wurden die diel Liste unzulässig machen würden. Hintergrund der Streichung awar, dass es sich der Bewerber auf dem letzten Platz anders überlegt aht und doch nicht kandidieren wollte, der wurde dann gestrichen.
Ich würde eigentlich gern durchsetzen, dass die erste Liste zur Wahl gestellt wird. Was kann ich da tun? Hat der Wahlvorstand recht mit der Ablehnung?

Franz