Erstellt am 31.01.2006 um 10:26 Uhr von Olaf0412
Reicht dieser 'Jemand' eine Liste mit den selben Kandidaten ein, die auch auf der alphabetischen Liste stehen ein, oder worauf zielt Deine Frage ab?
Wie die Namen auf der Liste sortiert sind, spielt im vereinfachten Wahlverfahren keine Rolle, da hier grundsätzlich eine Personenwahl durchgeführt wird.
Erstellt am 31.01.2006 um 10:57 Uhr von Ted
Hallo,
nein er reicht eine Liste mit vollkommen anderen Kandidaten ein. So das jetzt zwei Listen vorhanden sind. Die eine die für die Personenwahl geplant war und die Neue. Was passiert mit der Personenwahlliste? Wird diese weiterhin Alphabetisch geführt was zur Folge hätte, dass der ehemalige Vorsitzende nicht gewählt wird, weil er aus Nr. 25 Steht ( Nachnahme fängt mit Z an ) oder schnell eine neue Liste erstellen mit Vorsitzender auf 1 Stellvertreter auf zwei etc. Was ist wenn keine Zeit mehr dafür ist?
Erstellt am 31.01.2006 um 11:00 Uhr von Kölner
Doppelte Wahlvorschläge eines Kandidaten nach Ablauf der Abgabefrist führt dazu, dqass er auf beiden Listen gestrichen wird!
Fettich
Erstellt am 31.01.2006 um 11:02 Uhr von Olaf0412
Im vereinfachten Wahlverfahren kommt grundsätzlich eine Mehrheits- bzw. Personenwahl in Frage, egal wieviel Vorschlagslisten es gibt.
Also keine Sorge, Herr Z. ;-)
Erstellt am 31.01.2006 um 11:09 Uhr von Kölner
Meine vorhergehende Antwort war natürlich nicht im Sinne des Fragestellers...
Sorry!
Erstellt am 31.01.2006 um 11:20 Uhr von Olaf0412
he Kölner, das ist jetzt fies!
da stand doch grad noch was anderes ;-)
Erstellt am 31.01.2006 um 11:33 Uhr von Kölner
Ja, das stimmt...aber ich habe mich selber verwirrt, falsch gelesen, nicht richtig nachgedacht.
Hintergrund war, dass ich gleubte, dass beim einstufigen vereinfachten Wahlverfahren eine Listenwahl möglich sei. Meine Quelle diesbezüglich: Fitting § 36 WO Rn. 15 - dort wird wieder auf Listenvertreter gezielt.
Sorry...für die kurzfristige Zensur!
Erstellt am 31.01.2006 um 15:17 Uhr von einfachIch
lieber kurzfristig "zensiert" als mist stehen gelassen.
da lobe ich selbst ein "saupreiß´n" *fg*
Erstellt am 01.02.2006 um 13:55 Uhr von packer
moin,
@ olaf: wo steht denn, daß nur eine Personenwahl beim einstufigen zugelassen ist? das finde ich nicht... auch ist die angegebene stelle im fitting von kölner in bezug auf §6 Abs. 4 WO sehr wiedersprüchlich weil sie sich nur auf eine liste bezieht, aber nicht aussagt, ob es mehrere geben kann... hilfe!
gruß,
packer
Erstellt am 01.02.2006 um 14:04 Uhr von Kölner
Hatte gestern bereits die Wahlunterlagen des BUND-Verlags zur Hand genommen und da steht dann noch mal ausdrücklich, dass mehrerer Listen im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren eingereicht werden können, aber ein Mehrheitswahlverfahren stattfindet. Im Fitting steht das übrigens ein paar Rn. vorher eindeutig!
Erstellt am 01.02.2006 um 14:10 Uhr von packer
danke kölner,
so hab ich das auch gelesen...
was ist das für ein druckereierzeugniss vom BUND verlag? gib mal bitte die ISBN nummer :)
danke und gruß,
packer
Erstellt am 01.02.2006 um 14:20 Uhr von Kölner
Das sind zwei. Aber wie gesagt: Vereinfachtes Wahlverfahren!
ISBN: 3-7663-3616-9
und
ISBN: 3-7663-3621-5
Erstellt am 06.02.2006 um 12:57 Uhr von packer
danke kölner, genau was ich suchte :)