Erstellt am 01.02.2006 um 00:18 Uhr von otto
Der Wahlvorstand prüft die eingereichten Wahlvorschläge auf ihre Gültigkeit. Anschließend veröffentlicht er die eingereichten Wahlvorschläge - ohne Stützunterschriften, Einverständniserklärungen usw.
Wie die Wahlvorschläge auszusehen haben, ergibt sich aus § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 WahlO. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, ordnungsgemäße Wahlvorschläge zu erstellen: Die Wahlsoftware der W.A.F. und vieler anderer Anbieter hilft Ihnen optimal.
In der Hoffnung auf eine erfolgreiche Wahl Gruß otto
Erstellt am 01.02.2006 um 06:49 Uhr von J.
Hallo,
nochmal zu meinem Verständnis:
Die Wahlvorschläge werden beim WV eingereicht und nicht in einer ausgelegten Liste eingetragen?
Vielen Dank
Erstellt am 01.02.2006 um 07:13 Uhr von pippa
Ich hoffe, ich habe Deine Frage richtig verstanden, aber es ist so: Bewerber für das Betriebsratsamt kommen auf eine Liste, wenn diese fertig ist, werden die Stützunterschriften für die Liste gesammelt, erst dann wird sie innerhalb der Frist beim Wahlvorstand eingereicht. Falls ist etwas missverstanden habe, mußt's mir bloß sagen ;-)
Erstellt am 01.02.2006 um 10:24 Uhr von J.
Bis jetzt ist alles verständlich, die Namen auf der eingereichten Liste werden nach dem einreichen auf der Wahlvorschlagsliste eingetragen ausgehängt. Diese Namen kommen nachdem sie nicht beanstandet wurden in gleicher Reihenfolge auf den Stimmzettel. Es ist dann eine Persönlichkeitswahl auf der die Kandidaten mit den maximal abzugebenden Stimmen (es werden 3 Betriebsräte gewählt) direkt gewählt werden.
Wenn das so ist dann ist die einzige Unsicherheit ausgeräumt und die Wahl kann beginnen.
Viele Grüße