Erstellt am 24.01.2006 um 13:39 Uhr von Ingrid E.
Hallo, lieber Kollege Knecht,
dein Artikel schildert sehr anschaulich ein Problem, mit dem du nicht alleine da stehst. Hinter meiner Frage von heute morgen verbirgt sich ein ähnlicher Sachverhalt.
Vielleicht gibt es in dem großen Leserkreis jemanden, der hier weiterhelfen kann.
Aus den anderen Beiträgen habe ich entnommen, dass der WV keinerlei Auskunft geben darf. Man kann sich aber als BR in den WV wählen lassen, dann hat man einen Info-Vorsprung und kann noch mit einer eigenen Liste kurz vor Toresschluss reagieren. Aber das ist leider nun zu spät.
Im Raum steht also eine Lösung nach Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge. Hoffentlich kommt bald ein brauchbarer Beitrag im Forum. Sonst frage ich noch einmal, ob nach Ende der Einreichungsfrist eine Liste zurückgezogen werden kann. Steht anschließend bei einem 15-köpfigen BR nur eine Liste mit 3 Kandidaten zur Wahl, so muss der WV eine Nachfrist gewähren und man könnte sich erneut Gedanken machen, was zu tun ist. Aber - wie erwähnt - ich bin hier unsicher.
Viel Glück
Ingrid E.
Erstellt am 24.01.2006 um 13:52 Uhr von Kölner
Habe ich es richtig verstanden, dass 15 (in Worten: fünfzehn) BR's gewählt werden und solch ein Chaos scheinbar herrscht?
Der Reihe nach:
Wenn sich jemand auf einer einzelnen Liste zur Wahl stellt, dann ist das zunächst mal so. Wenn er mit den Listenführern auch einen Platz ausgewürfelt hat ist das auch schön. Bis hierher richtig?
Jetzt kommt also kurz vor Toreschluss eine zweite Liste herein - Gut! Die erste Liste bekommt Konkurrenz. Richtig?
Dann passiert was? Man lässt die Wahl vonstatten gehen, richtig?
Dann ist möglicherweise aber das Ergebnis nicht opportun genug und der Listenführer und/oder ein paar weitere sagen, dass sie die Wahl nicht annehmen, richtig? Aber einige dieser "Herrscherliste" würden doch beim BR bleiben, oder?
Was ist denn bei Euch mit dem Demokratieverständnis passiert? Unterwegs verloren?
Die Bekanntgabe der Wahlvorschläge macht der WV erst nach Ablauf der entsprechenden Fristen...
Eine einmal eingereichte Liste ist m.E. nicht zurückzuziehen, man kann nur die Wahl nachher nicht annehmen.
Erstellt am 24.01.2006 um 15:40 Uhr von Fayence
"Problem Listenwahl": Kann ich nicht erkennen, Konkurrenz belebt bekanntermaßen das Geschäft. Und im Rahmen einer Listenwahl haben auch Kandidaten aus kleineren Bereichen eines Betriebs berechtigte Wahlchancen.
"Persönlichkeitsliste in geheimer Wahl gesetzt, ausgewürfelt usw.": Was soll denn der Quatsch, bei einer Persönlichkeitswahl entscheidet die Anzahl Stimmen, welche Kandidaten in den BR einziehen und nicht ob jemand oben, in der Mitte oder unter auf der Liste steht.
"Gesamte Persönlichkeitsliste nimmt die Wahl nicht an, wenn...": Um eine Wahl ablehnen zu können, muss man erst einmal gewählt sein.
Da werden Antidiskriminierungsgesetze verabschiedet, Gleichstellungsbeauftragte berufen, im BetrVG der Minderheitenschutz berücksichtigt... und dann wollen gestandene??? BR-Mitglieder einfach nicht mit mit anderen "spielen". Unglaublich für mich ist, vor allem das Mittel "Erpressung/Drohung" einzusetzen!
Da eine einmal bestätigte Kandidatur nicht zurückgezogen werden kann, hätten diese BR-Mitglieder allerdings noch eine Möglichkeit! Sie könnten sich vor Stimmabgabe fristlos kündigen lassen, wären also noch nicht einmal mehr wählbar.
Erstellt am 24.01.2006 um 16:57 Uhr von NoLi
Leute,
dieser angestrengte Tanz um das goldene Kalb "Persönlichkeitswahl" geht mir inzwischen gewaltig auf den Geist.
Wenn nur eine Liste eingereicht wird dann gibt es Persönlichkeitswahl. Hurra, finden wir alle gut machen wir alle mit. Werden mehrere Listen eingereicht ist das ein genauso demokratisches Prozedere, denn jeder der will kann eine Liste aufstellen und einreichen. Hurra, finden wir alle gut machen wir genauso mit.
Die letzte Entscheidung trifft so oder so der Wähler.
Erstellt am 24.01.2006 um 17:07 Uhr von Fayence
DANKE NoLi!
Du hast den richtigen Nerv "getroffen & versenkt"!
Erstellt am 25.01.2006 um 07:52 Uhr von Knecht
Nur kurz zur Klarstellung:
1. Ich bevorzuge Persönlichkeitswahl und mir ist auch bewußt das es bei dieser keine Rolle spielt wer an welcher Stelle der Liste steht. Mir geht es bei der Erstellung der Persönlichkeitsliste nur darum sie für den Fall einer Listenwahl Listentauglich zu machen.
2. Ist die Idee das die Wahl dann nicht angenommen wird nicht auf meinem Mist gewachsen und meine Frage hat sich hauptsächlich darauf bezogen ob dies ein gehbarer Weg ist oder ob wir dann halt einen BR aus den 2-3 Leuten der Querkopfliste haben.
3. Ich verstehe Demokratie auch nicht so das man wenn einem das Ergebniss einer Wahl nicht passt, diese einfach wiederholt.
Es ging mir hier jedoch nicht darum ob das jemand gut oder richtig findet ich wollte wissen ob das überhaupt geht.